Heute wird das vielfach diskutierte und nur punktuell angepasste Bundespolizeigesetz im Bundestag beschlossen.
Es ist nun den Polizeibehörden und Geheimdiensten möglich ohne Strafantrag die Rechner unbescholtener Bürger zu hacken und mit Staatstrojanern zu versehen. Für die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) musste zumindest ein Tatverdacht bestehen.
Sicherheitslücken dürfen dabei ausgenutzt und Schadsoftware installiert werden.
Die Telekommunikationsanbieter sind dabei zur Mitwirkung verpflichtet.
Der Grundrechtseingriff ist so massiv, dass bereits jetzt absehbar ist, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden wird. Allerdings wird bis dahin noch viel Wasser die Spree hinunter fließen.
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Nachtrag v. 23.9.2021
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat insgesamt 7 Klagen gegen die einschlägigen Gesetze zum Staatstrojaner eingereicht sowie zuletzt eine Beschwerde beim Bundesdateschutzbeauftragten gegen den Kauf und die Nutzung der Software Pegasus durch das BKA.
- Gesellschaft für Freiheitsrechte – Wir klagen gegen Staatstrojaner (Hinweis: die Webseite bindet externe Inhalte ein)