Versuchskaninchen Profifussballer*in – Die Vermessung des Sports

Datenschutzbedenken gab es mit den ersten Fitnesstrackern – aber für die Nutzenden sind sie praktisch, da die eigenen Werte und Perfomancedaten leicht zugänglich und auswertbar sind.

Aber eben auch für Dritte: Nicht nur die Anbieter selbst, die sich häufig Verwertungsrechte der in ihrer Cloud gespeicherten Fitness- und Trackingdaten  einräumen, es gibt viele Interessierte: Krankenkassen, Versicherungen oder potentielle Arbeitgeber – denn aus den gesammelten (Gesundheits-)daten lassen sich viele Rückschlüsse ziehen.

Im Profisport hat die Vermessung der Sportler*innen ein ziemliches Ausmaß angenommen.

Offensichtlich wird es im Fussball:

  • Sensor-bestückte Trikots und Brustgürtel-Tops sammeln Fitnessdaten (z.B. Puls, Atemfrequenz, Position und Beschleunigung),
  • Bewegungen der Spieler*innen werden mit KI-unterstützter Kameraüberwachung ausgewertet,
  • Genaue Arm- und Beinbewegungen können aus den Videodaten errechnet werden. Bei der Euro 2024 werden Abseits und Handspiele damit überprüft.

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Erfolg von NOYB: Österreichs Datenschutzbehörde wird aktiv und bescheidet, dass Google Analytics gegen die DSGVO verstößt

Die erste von 101 Beschwerden von Max Schrems‘ Organisation NOYB „None of Your Business“ wurde jetzt positiv beschieden:

Der Einsatz von Google Analytics ist illegal.

Alle wussten es, jetzt müssen die Aufsichtsbehörden aktiv werden: Die Einbindung von Google Analytics und die für die Nutzung vereinbarten Standardvertragsklauseln genügen nicht den Anforderungen der DSGVO und sind mithin nicht zulässig.

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Cookie-Urteil des Bundesgerichtshofs: Keine Werbe-Cookies ohne informiertes Opt-in!

Endlich eine Klarstellung aus Deutschland:

Für Werbe-Cookies gilt, dass sie nicht ohne informierte Zustimmung gesetzt werden dürfen. Der BGH stellt damit klar, dass die zur DSGVO widersprüchliche Formulierung im (aktuellen!) Telemediengesetz nicht greift.

Insbesondere wurde entschieden, dass voreingestellte Häkchen in einer Cookie-Zustimmung auf Webseiten nicht zulässig sind. Diese immer noch gängige Praxis wurde damit endlich als strafbar eingestuft.

Cookie-Einwilligungen unterzujubeln ist illegal.

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DSGVO begünstigt die großen Internet-Konzerne?

Laut eine mehrfach im Internet publizierten Meldung der Zeitung Welt am Sonntag begünstige das EU-Datenschutzgesetz Google, Facebook und Co. – ist dem wirklich so?

Die dort zitierte Studie sagt zwar etwas anderes aus, jedoch gewinnen die großen Anbieter Marktanteile und können dadurch (noch) zielgerichtetere personalisierte Werbung ausspielen.

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