Versuchskaninchen Profifussballer*in – Die Vermessung des Sports

Datenschutzbedenken gab es mit den ersten Fitnesstrackern – aber für die Nutzenden sind sie praktisch, da die eigenen Werte und Perfomancedaten leicht zugänglich und auswertbar sind.

Aber eben auch für Dritte: Nicht nur die Anbieter selbst, die sich häufig Verwertungsrechte der in ihrer Cloud gespeicherten Fitness- und Trackingdaten  einräumen, es gibt viele Interessierte: Krankenkassen, Versicherungen oder potentielle Arbeitgeber – denn aus den gesammelten (Gesundheits-)daten lassen sich viele Rückschlüsse ziehen.

Im Profisport hat die Vermessung der Sportler*innen ein ziemliches Ausmaß angenommen.

Offensichtlich wird es im Fussball:

  • Sensor-bestückte Trikots und Brustgürtel-Tops sammeln Fitnessdaten (z.B. Puls, Atemfrequenz, Position und Beschleunigung),
  • Bewegungen der Spieler*innen werden mit KI-unterstützter Kameraüberwachung ausgewertet,
  • Genaue Arm- und Beinbewegungen können aus den Videodaten errechnet werden. Bei der Euro 2024 werden Abseits und Handspiele damit überprüft.

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Hintergründe des Appells „Für die Nutzung wirklich sozialer Medien an den Hochschulen“

Zur Kolumne von Prof. Martin Buchholz, TU Berlin – Mitinitiator der Petition:

Wie wirken sich Herausgabepflichten von US-Firmen auf die Nutzbarkeit von Cloud-Diensten für deutsche Behörden aus?

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat dazu ein Gutachten erarbeitet. Hochschulen sind auch Behörden, stehen also vor derselben Problematik!

Auf die Frage:

Sind personenbezogene Daten in Cloud-Diensten vor dem Zugriff durch US-Behörden geschützt?

Gibt es die salomonische Antwort:

Im Prinzip ja, zumindest aus datenschutzrechtlicher Sicht und insbesondere, sofern keine US-(Tochter-)Firmen in die Verarbeitung involviert sind. Aber selbst bei denen kommen möglicherweise keine Herausgaben vor.

Und dass es auf den Einzelfall ankommt und ob (durch den Cloud-Anbieter) geeignete Maßnahmen umgesetzt werden, die das Risiko einer Herausgabe minimieren.

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Passwörter adé? Wie sicher sind Passkeys?

Apple, Google und Microsoft führen Passkeys als Standard-Authentifizierung im Web ein. Damit werden Passwörter überflüssig und können nicht mehr gehackt werden.

Moderne Browser unterstützen sie, bald auch Webshops und Dienste wie Facebook & Co.

Hinweis v. 13.5.24:
Seit Februar hat sich einiges getan, u.a. unterstützt der Passwortmanager KeyPassXC mittlerweile Passkeys, so dass darüber eine Unabhängigkeit von Anbietern und ein Austausch über verschiedene Geräte hinweg grundsätzlich möglich ist, die vermutlich aber nur von einem Bruchteil der Anwender genutzt werden wird. Jedoch bleibt der Kritikpunkt bestehen, dass die Anbieter die Passkeys mit eigenen Tools verwalten wollen (und in ihrer Cloud speichern), eine leichtgewichtige, unabhängige und verlässliche Lösung zeichnet sich noch nicht ab.

  • Passkeys kurz erklärt und ihre Pros und Cons.

Spoiler: Es gibt keine Empfehlung zur Nutzung. Warten wir es lieber ab.

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Kann ich gesammelte E-Mail-Adressen für einen Newsletter oder für Direktwerbung nutzen?

Frage:
Von unserem Bereich wurden im Rahmen von Veranstaltungen und anderen Aktivitäten E-Mail-Adressen von Interessenten erhoben, die wir jetzt für unseren neuen Newsletter verwenden wollen. Ist das datenschutzrechtlich zulässig?

Die kurze Antwort:

Nur dann, wenn eine Einwilligung für den Newsletter erteilt wurde.

Außerdem dürfen Daten nicht länger gespeichert werden als für die ursprüngliche Zweckerfüllung erforderlich ist.

Daten dürfen nicht länger als erforderlich gespeichert werden.

Sofern sie darüber hinaus gespeichert werden, ist das bereits ein Datenschutzverstoss.

Rückfrage:
Gibt es nicht eine Ausnahme für Direktwerbung?

Anwort:
Ja, aber nur in sehr engen Grenzen: Eine weitere Kontaktaufnahme ist nach §7 Absatz 3 UWG zulässig, wenn die E-Mail-Adresse im Zusammenhang mit einem Kauf oder einer Dienstleistung erhoben wurde und auf eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen aufmerksam gemacht werden soll. Die Verwendung für einen Newsletter geht nach üblicher Rechtssprechung darüber hinaus.

Die ausführliche Antwort:

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Literaturverwaltung mit Zotero

Zotero ist eine Open Source Desktop-Anwendung für die Literaturverwaltung. Es ermöglicht das Sammeln, Organisieren und Zitieren von Quellen und ist damit ein Alternative zu kommerziellen Tools wie Endnote und Citavi.

Zotero kann bibliographische Daten und Volltexte aus dem Internet importieren und Quellen in verschiedenen Stilen zitieren. Notizen und Tags können die Bibliographie ergänzen und strukturieren.

Mittels Plugins für MS Word und Libre Office integriert sich Zotero nahtlos in Textverarbeitungsprogramme, um automatisch Zitate und Bibliographien in verschiedenen Zitierstilen zu erstellen. Mit der Zotero Browser-Erweiterung (Add-on) können bibliographische Daten und Volltexte direkt aus Bibliotheks-Katalogen und vielen Literaturdatenbanken übernommen werden.

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Berechtigungen von Browser-Erweiterungen (Addons, Extensions)

Browser-Erweiterungen erleichtern das alltägliche Surfen im Internet – sie reichern die Browser um zusätzliche Funktionen an (Erweiterungen gibt es für Firefox, Chromium/Chrome, Edge, Safari und weitere Browser).

Aus Sicherheits- und Datenschutzsicht sollte aber unbedingt darauf geachtet werden, wie sicher sie sind, d.h. wie die installierten Erweiterungen funktionieren. Es gab bereits einzelne Fälle , die „unerwünschte Nebenwirkungen“ hatten, z.B. indem alle besuchten Websites (URLs) an einen Server übertragen wurden oder über sie Malware eingebunden wurde.

Als Anwender ist es deshalb wichtig, dass nur Erweiterungen vertrauenswürdiger Anbieter installiert werden – bspw. die von Mozilla „empfohlenen“ Erweiterungen wurden geprüft und stark verbreitete Erweiterungen sind zumeist auch sicher, sofern diese als Open Source Software von einer „lebendigen Community“ entwickelt werden umso mehr.

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chatGPT und der Datenschutz

ChatGPT ist in aller Munde – die generative KI (Künstliche Intelligenz) hat mittlerweile einen Reifegrad erreicht, die Nutzung dieses und anderer Chatbots ist in vielen Einsatzgebieten denkbar.

An den Hochschulen wird diskutiert und ausprobiert, welche Szenarien sinnvoll und praktikabel sind.

An der TU Berlin hat sich das Berliner Zentrum für Hochschullehre des Themas angenommen. Gearbeitet wird an Handlungsempfehlungen, die eine Hilfestellung geben, wie eine sinnvolle Nutzung von KIs erfolgen könnte.

Dieser Beitrag widmet sich den Datenschutzaspekten.

Zwei zentrale Empfehlungen vorweg:

* Geben Sie nur wenige persönliche Daten preis, u.a. weder private Accounts und E-Mail-Adressen noch ihr korrektes Geburtsdatum.

* Vertrauliche Informationen sollten nicht über chatGPT geteilt werden.

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E-Mail-Apps für dienstliche Smartphones

Um E-Mails auf einem dienstlichen Mobilgerät abzurufen und senden zu können, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Die Weboberfläche des Exchange-Servers der TU Berlin im Browser aufrufen
  2. Die standardmäßig im jeweiligen Betriebssystem vorinstallierte Mail-App nutzen (Mail bei iOS, Gmail bei Android), oder
  3. eine zusätzliche E-Mail-App installieren

Wir diskutieren die Vor- und Nachteile der drei Ansätze.

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