Vorbemerkung
KI-Tools sind an der TU Berlin ein alltägliches Arbeitsmittel. Für die Nutzung in Publikationen und im Prüfungskontext gibt es bereits Vorgaben und Empfehlungen, die gelebt werden.
In der KI-Verordnung wird explizit eine KI-Kompetenz der Nutzenden gefordert, die Arbeitgeber vermitteln müssen. Erforderlich sind klare Vorgaben, welche Anwendungen für welche Anwendungszwecke KI genutzt und was dabei beachtet werden muss.
Die TU hat eine Task Force „AI Literacy“ gegründet, die sich aus Angehörigen aller Statusgruppen und vieler Bereiche zusammensetzt.
Dr. Mattis Neiling war Teil der Task Force sowohl als Datenschutzbeauftragter als auch aufgrund seiner KI-Expertise und wurde zum Entwurf der Leitsätze im Januar 2026 interviewed.
Im Folgenden sind die wesentlichen Punkte des Interviews wiedergegeben.
„Im Interview: KI-Leitsätze – zwischen AI Literacy und Datenschutz“ weiterlesen
