Ein neues Leitbild: Datenschutzbeauftragte sind Multiplikatoren

Hochschuldatenschutzbeauftragte können weit mehr sein als reine Kontrollinstanzen. Durch ihre organisationsweite und unabhängige Stellung verfügen sie über besonderes Schnittstellenwissen und können Digitalisierungsvorhaben frühzeitig beraten, Risiken erkennen und bewährte Lösungen übertragen.

Ihre Rolle entwickelt sich damit von der nachträglichen Kontrolle hin zu Beratung, Vernetzung und Wissensvermittlung. Datenschutz kann so im Sinne von Privacy by Design frühzeitig in digitale Prozesse integriert werden und deren nachhaltige Gestaltung unterstützen.

Zugleich bestehen klare Grenzen: Datenschutzbeauftragte dürfen keine operative Verantwortung für Prozesse übernehmen, die sie später selbst kontrollieren müssten. Entscheidungen und Umsetzung bleiben Aufgabe der Hochschulleitung und der zuständigen Organisationseinheiten.

Perspektivisch können Datenschutzbeauftragte als Multiplikatoren, Wissensträger und „regulatorische Sensoren“ wirken und Datenschutz stärker mit Informationssicherheit, KI-Governance und Risikomanagement vernetzen. Entscheidend sind dabei eine frühzeitige Einbindung, klare Zuständigkeiten, gemeinsame Standards und ein systematischer Erfahrungsaustausch zwischen Hochschulen.

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Im Interview: KI-Leitsätze – zwischen AI Literacy und Datenschutz

Vorbemerkung

KI-Tools sind an der TU Berlin ein alltägliches Arbeitsmittel. Für die Nutzung in Publikationen und im Prüfungskontext gibt es bereits Vorgaben und Empfehlungen, die gelebt werden.

In der KI-Verordnung wird explizit eine KI-Kompetenz der Nutzenden gefordert, die Arbeitgeber vermitteln müssen.

Erforderlich sind außerdem klare Vorgaben, welche KI für welche Anwendungszwecke genutzt werden darf und was dabei beachtet werden muss.

Die TU hat eine Task Force „AI Literacy“ gegründet, die sich aus Angehörigen aller Statusgruppen und vieler Bereiche zusammensetzt.

Dr. Mattis Neiling war Teil der Task Force sowohl als Datenschutzbeauftragter als auch aufgrund seiner KI-Expertise und wurde zum Entwurf der Leitsätze im Januar 2026 interviewed.

Im Folgenden sind die wesentlichen Punkte des Interviews wiedergegeben.

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Präsenztreffen des Netzwerks Hochschuldatenschutz am 9.6.2026 in Frankfurt/Main

Das Netzwerk Hochschuldatenschutz feiert sein einjähriges Bestehen mit einem Treffen in Präsenz.

Das Treffen findet am 9. Juni 2026  12-18 Uhr in Frankfurt/Main statt – am Vortag des 5. Datenschutztags Rhein-Main-Saar des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands e.V. (BvD). Wir bedanken uns beim BvD für die Finanzierung unseres Treffens.

Das Programm ist finalisiert (siehe PDF).

Wir freuen uns, dass Prof. Dr. Alexander Roßnagel, der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI), eine Keynote halten wird.
Außerdem gibt es vier Kurzvorträge aus dem Netzwerk.

Die Anmeldung ist für kurzentschlossene Mitglieder* noch geöffnet (Link im PDF).

*) Mitglieder sind insbesondere interne Datenschützer:innen an Hochschulen, siehe  Aufnahmekriterien  unter https://blogs.tu-berlin.de/datenschutz_notizen/netzwerk-hochschuldatenschutz/

 

Empfehlungen für eine Schnittstelle zwischen Datenschutz und Informationssicherheit an Hochschulen

Aus historischen Gründen sind Datenschutzbeauftragte (DSBs) häufig in der Hochschulverwaltung und Informationssicherheitsbeauftragte (ISBs) bzw. Chief Information Security Officer (CISO) bei der Hochschulleitung oder im Hochschulrechenzentrum  angesiedelt.

Ihre Aufgaben sind dabei nicht zwangsläufig aufeinander abgestimmt und häufig nicht in effiziente Governance-Strukturen eingebettet. Erfahrungen zeigen, dass dadurch Friktionen entstehen können und Digitalisierungsprozesse mit Reibungsverlusten zu kämpfen haben.

In diesem Beitrag wird ein Brückenschlag zwischen Datenschutz und Informationssicherheit versucht, indem zentrale Schnittstellenprozesse identifiziert, ein lösungsorientiertes Vorgehen empfohlen und ein geeignetes Governancemodell vorgeschlagen wird.

Vor dem Hintergrund beschränkter personeller Kapazitäten sollte ein gemeinsames Vorgehen bei der Umsetzung der -häufig sehr bürokratischen- Compliance-Anforderungen konzipiert werden – auch um die aktive Mitwirkung der Beschäftigten in den zentralen und dezentralen Bereichen der Hochschule zu fördern.

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Fragen und Antworten zum Netzwerk Hochschuldatenschutz

„Datenschützer*innen sind häufig genug als Einzelkämpfer*innen unterwegs“

Dr. Mattis Neiling
Gründer des Netzwerks Hochschuldatenschutz

Sie haben im Juni 2025 das „deutschlandweite Netzwerk Hochschuldatenschutz“ gegründet – Wer organisiert sich darin?

Im Netzwerk finden Beschäftigte öffentlicher Hochschulen zusammen, die sich tagtäglich mit den Herausforderungen des Datenschutzes auseinandersetzen und zwar sowohl behördliche Datenschutzbeauftragte als auch Datenschutzkoordinator*innen.

Welche Motivation gab es zu Beginn und welche Lücken sollten damit geschlossen werden?

Die Idee, das Netzwerk zu gründen, entstand für mich aus meiner eigenen Arbeit heraus. Mir war schon immer die Vernetzung wichtig – Konferenzen besuchen, Vorträge hören, Kolleginnen und Kollegen kennenlernen. Dabei habe ich regelmäßig Hochschuldatenschützer*innen getroffen, die mir von ihren Problemen erzählt haben.

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Palantir – das Betriebssystem des Überwachungsstaats

Werkzeuge wie Palantir Gotham ermöglichen eine bislang beispiellose Integration und Auswertung riesiger, heterogener Datenmengen in Echtzeit.

Spätestens seit den Enthüllungen von Edward Snowden im Jahr 2013 ist bekannt, welches Ausmaß staatliche Datensammlungen annehmen können. Damals sprach man vom „permanent record“ – der dauerhaften Speicherung von Informationen über Menschen bei den US-amerikanischen Sicherheitsbehörden.

Was damals noch wie eine dystopische Vision wirkte, ist heute technische Realität: Dank flächendeckender Vernetzung, enormer Speicher- und Rechenleistung ist aus dem permanenten Datensatz ein permanenter Datenstrom geworden, der

„permanent data stream“

Massenüberwachung findet automatisiert und in Echtzeit statt.

Der Beitrag beleuchtet zunächst die Systematik von Datenintegration und Echtzeitverarbeitung und zeigt, wie solche Systeme zur Entscheidungsunterstützung eingesetzt werden. Anschließend werden rechtliche, ethische und demokratietheoretische Fragen diskutiert. Angesprcohen werden grundlegende Probleme automatisierter Entscheidungssysteme wie Automation Bias, algorithmische Diskriminierung und Chilling Effects.

Wissen über Menschen wird dabei zur Ressource staatlicher Macht – mit tiefgreifenden Folgen für Transparenz, individuelle Freiheit und Selbstbestimmung.

Zwar kann anlasslose Massenüberwachung punktuell zur Erhöhung der Sicherheit beitragen, da sie das staatliche Gewaltmonopol stärkt. Die damit verbundene gesellschaftliche Transformation ist jedoch mit Menschenrechten und demokratischen Grundprinzipien unvereinbar.

In einem Überwachungsstaat sind Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und demokratische Teilhabe nicht möglich.

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Automatisierte Entscheidungsfindungen und ihre datenschutzrechtlichen Grenzen

Eingeladener Vortrag von Dr. Mattis Neiling auf der 12. DFN-Konferenz Datenschutz, Hamburg, 9.-10. Dezember 2025.

AKTUELL

Weitere Informationen

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ChatGPT und das Hamburger Arbeitsgerichtsurteil

Worum geht es?

Eine Beteiligung des Betriebsrats ist bei der dienstlichen Nutzung privater ChatGPT-Accounts nicht erforderlich.

so die Entscheidung 24 BVGa 1/24 des Hamburger Arbeitsgerichts.

Das beklagte Unternehmen erlaubte, dass Beschäftigte private ChatGPT-Accounts über den Browser ihrer Dienstgeräte nutzen durften und zwar unabhängig davon, ob ihnen dadurch Kosten entstehen.

Können „frei verfügbare KI-Tools“ also dienstlich über den Browser genutzt werden?

Nein, das Urteil ist kein Freibrief für die dienstliche Nutzung im Internet verfügbarer Tools.

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The Kill Switch – a risky shutdown mechanism

Many IT systems and smart devices (IoT) have an emergency stop button or “kill switch” that lets them be shut down, sometimes even remotely.

Is this really a problem?

A kill switch can be useful, but it is also a security risk. If outsiders gain access, they could misuse it for blackmail or sabotage.
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Der Kill-Switch, eine unzulässige Abschalteinrichtung?

Viele IT-Systeme und vernetzte Geräte (im Internet der Dinge/Internet of Things „IoT“) verfügen über eine Not-Aus-Funktion, über die diese abgeschaltet werden können.

Häufig kann eine Abschaltung aus der Ferne erfolgen.

Kill-Switches sind potentielle Sicherheitslücken!

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