Empfehlungen für eine Schnittstelle zwischen Datenschutz und Informationssicherheit an Hochschulen

Aus historischen Gründen sind Datenschutzbeauftragte (DSBs) häufig in der Hochschulverwaltung und Informationssicherheitsbeauftragte (ISBs) bzw. Chief Information Security Officer (CISO) bei der Hochschulleitung oder im Hochschulrechenzentrum  angesiedelt.

Ihre Aufgaben sind dabei nicht zwangsläufig aufeinander abgestimmt und häufig nicht in effiziente Governance-Strukturen eingebettet. Erfahrungen zeigen, dass dadurch Friktionen entstehen können und Digitalisierungsprozesse mit Reibungsverlusten zu kämpfen haben.

In diesem Beitrag wird ein Brückenschlag zwischen Datenschutz und Informationssicherheit versucht, indem zentrale Schnittstellenprozesse identifiziert, ein lösungsorientiertes Vorgehen empfohlen und ein geeignetes Governancemodell vorgeschlagen wird.

Vor dem Hintergrund beschränkter personeller Kapazitäten sollte ein gemeinsames Vorgehen bei der Umsetzung der -häufig sehr bürokratischen- Compliance-Anforderungen konzipiert werden – auch um die aktive Mitwirkung der Beschäftigten in den zentralen und dezentralen Bereichen der Hochschule zu fördern.

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Entscheidungsunterstützung im Lichte der KI-Verordnung. Wie können die Grundrechte gewahrt werden?

Ein Vortrag des Datenschutzbeauftragten Dr. Mattis Neiling auf den BvD-Verbandstagen 5.-6. Mai in Berlin

Entscheidungen basieren zunehmend auf KI-Systemen. Auch wenn letztlich ein Mensch entscheidet, die Systeme unterstützen nicht nur.
In der Praxis prägen sie Entscheidungen über Betroffene vor.

Anhand konkreter Beispiele wird die Bandbreite diskutiert. Sie reicht von Plagiatserkennung über medizinische Diagnostik und E-Recruiting bis hin zu Videoüberwachung und polizeilichen Informationssystemen wie Palantir. Die Frage ist, wie ihr Einfluss im Entscheidungsprozess rechtlich bewertet wird.

Für Hochrisiko-KI enthält die KI-Verordnung spezifische Vorgaben. Andere Entscheidungsunterstützungssysteme fallen jedoch nicht darunter. In diesen Fällen greifen allgemeinere Normen. Maßgeblich sind die EU-Grundrechtecharta und das Grundgesetz sowie das Datenschutz-, Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht sowie weitere gesetzliche Regelungen zu Transparenz, Fairness und zur Verhinderung von Diskriminierung.

Der Vortrag zeigt exemplarisch auf, dass KI-basierte Entscheidungsunterstützung grundrechtskonform und rechtssicher gestaltet werden kann.


Hinweis: Die Vortragsfolien werden im Nachgang an dieser Stelle bereitgestellt.

Fragen und Antworten zum Netzwerk Hochschuldatenschutz

„Datenschützer*innen sind häufig genug als Einzelkämpfer*innen unterwegs“

Dr. Mattis Neiling
Gründer des Netzwerks Hochschuldatenschutz

Sie haben im Juni 2025 das „deutschlandweite Netzwerk Hochschuldatenschutz“ gegründet – Wer organisiert sich darin?

Im Netzwerk finden Beschäftigte öffentlicher Hochschulen zusammen, die sich tagtäglich mit den Herausforderungen des Datenschutzes auseinandersetzen und zwar sowohl behördliche Datenschutzbeauftragte als auch Datenschutzkoordinator*innen.

Welche Motivation gab es zu Beginn und welche Lücken sollten damit geschlossen werden?

Die Idee, das Netzwerk zu gründen, entstand für mich aus meiner eigenen Arbeit heraus. Mir war schon immer die Vernetzung wichtig – Konferenzen besuchen, Vorträge hören, Kolleginnen und Kollegen kennenlernen. Dabei habe ich regelmäßig Hochschuldatenschützer*innen getroffen, die mir von ihren Problemen erzählt haben.

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Automatisierte Entscheidungsfindungen und ihre datenschutzrechtlichen Grenzen

Eingeladener Vortrag von Dr. Mattis Neiling auf der 12. DFN-Konferenz Datenschutz, Hamburg, 9.-10. Dezember 2025.

AKTUELL

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Download des Prüfschemas

 

ChatGPT und das Hamburger Arbeitsgerichtsurteil

Worum geht es?

Eine Beteiligung des Betriebsrats ist bei der dienstlichen Nutzung privater ChatGPT-Accounts nicht erforderlich.

so die Entscheidung 24 BVGa 1/24 des Hamburger Arbeitsgerichts.

Das beklagte Unternehmen erlaubte, dass Beschäftigte private ChatGPT-Accounts über den Browser ihrer Dienstgeräte nutzen durften und zwar unabhängig davon, ob ihnen dadurch Kosten entstehen.

Können „frei verfügbare KI-Tools“ also dienstlich über den Browser genutzt werden?

Nein, das Urteil ist kein Freibrief für die dienstliche Nutzung im Internet verfügbarer Tools.

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The Kill Switch – a risky shutdown mechanism

Many IT systems and smart devices (IoT) have an emergency stop button or “kill switch” that lets them be shut down, sometimes even remotely.

Is this really a problem?

A kill switch can be useful, but it is also a security risk. If outsiders gain access, they could misuse it for blackmail or sabotage.
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Der Kill-Switch, eine unzulässige Abschalteinrichtung?

Viele IT-Systeme und vernetzte Geräte (im Internet der Dinge/Internet of Things „IoT“) verfügen über eine Not-Aus-Funktion, über die diese abgeschaltet werden können.

Häufig kann eine Abschaltung aus der Ferne erfolgen.

Kill-Switches sind potentielle Sicherheitslücken!

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Automatische Entscheidungsfindung und ein Prüfschema entsprechend Art. 22 DSGVO

Nicht nur Hochschulen automatisieren zunehmend datenintensive Prozesse. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) wird die Automatisierung verstärken. Aber welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Im Beitrag von Dr. Mattis Neiling in den BvD-News 2/2025 werden Anwendungsfälle vorgestellt und geprüft, inwiefern eine automatische Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO vorliegt.

Das vorgestellte Prüfschema steht als Download zur eigenen Verwendung bereit.

Weitere Informationen

Nachtrag

Dr. Mattis Neiling ist „Invited Speaker“ bei der 12. DFN-Datenschutz-Konferenz am 9.-10. Dezember in Hamburg
Dr. Mattis Neiling

Automatische Entscheidungsfindungen und ihre datenschutzrechtlichen Grenzen.

Abstract

Mit zunehmender Digitalisierung werden Abläufe und Prozesse automatisiert. Werden künftig Maschinen über unser Leben bestimmen?

Der Artikel 22 DSGVO bildet den Rahmen für automatische Entscheidungsfindungen. Doch wo liegen die Grenzen des Zulässigen?

Es wird ein praxisbezogenes Prüfschema vorgestellt, das einfach anzuwenden ist. Zahlreiche Beispiele werden diskutiert:

  • KI-basierter Kundensupport, Navigationssysteme, Partnerbörsen,
  • elektronische Prüfungen, Zulassung & Immatrikulation an Hochschulen,
  • Sozialbetrugsprüfung, Blitzer- u.a. amtliche Bescheide,
  • E-Recruiting, medizinische Diagnostik,
  • biometrische Videoüberwachung, bewaffnete Drohnen und autonome Waffensysteme.

Es zeigt sich, dass der Artikel 22 nur für bestimmte Szenarien anwendbar ist. Selbst in diesen wenigen Fällen kann durch Anpassung der Verarbeitungstätigkeit eine automatische Entscheidungsfindung zulässig werden.

Palantir soll für Bundes- und Landespolizeien kommen

Dobrindts neues „Sicherheitspaket“ wird von allen Seiten kritisiert: Die geplante automatisierte Gesichtserkennung und die polizeiliche Datenanalyse fallen bei IT- und Menschenrechtsexperten durch. Das Innenministerium hat eingeräumt, Palantir-Software zu prüfen. Experten lassen auch daran kein gutes Haar, die Palantir-Nutzung sei die „schlechteste Wahl“.

Welche Wirkung haben EU-Sanktionen für einzelne Betroffene – der aktuelle Fall des Journalisten Hüseyin Doğru

Nachträglicher Hinweis:

  • Florian Warweg ist der frühere Online-Chef des russischen Propagandamediums RT Deutsch: https://de.wikipedia.org/wiki/Florian_Warweg
  • NachDenkSeiten mit dem Untertitel „Die kritische Website“ ist ein deutsches Blog, auf dem politische und gesellschaftliche Themen kommentiert werden. Ursprünglich als wichtiger Bestandteil einer „Gegenöffentlichkeit“ gelobt, wird der Website seit etwa 2015 jedoch vorgeworfen, Verschwörungstheorien zu verbreiten, etwa zum Russisch-Ukrainischen Krieg seit 2014 oder zur Corona-Pandemie. Herausgeber ist der ehemalige SPD-Politiker Albrecht Müller, welcher auch selbst zahlreiche Beiträge veröffentlicht: https://de.wikipedia.org/wiki/NachDenkSeiten

Frei aus dem Beitrag von Florian Warweg  zitiert:

Aufgrund des letzten EU-Sanktionspakets vom 20. Mai wurde der Chefredakteur des Portals Red Media, Hüseyin Doğru  wegen  „destabilisierender Aktivitäten Russlands“  mit Verweis auf dessen Berichterstattung zu Pro-Palästina-Protesten in Deutschland vollumfänglich sanktioniert.

Sowohl was dessen persönliches Schicksal angeht, er lebt mit mehreren Kindern und einer Frau mit fortgeschrittener Risikoschwangerschaft voll EU-sanktioniert (Kontosperrung, Aus- und Einreiseverbot in den EU-Raum, Anstellungsverbot) in Deutschland, als auch was die allgemeine Zukunft der Pressefreiheit in Deutschland und der gesamten EU angeht, bleiben einige Fragen offen.

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Nachtrag vom 2.2.2026

Auf den Hinweis einer Leserin hin habe ich die umstrittene Quelle www.nachdenkseiten.de und deren Autor Florian Warweg eingeordnet (siehe Kommentar).

Außerdem noch seriöse Quellen ergänzt. Leider wurde über den Fall nicht viel veröffentlicht.

Nachtrag vom 19.2.2026

Dieses Blog ist nicht geeignete Ort, um über diesen Einzelfall zu polemisieren. Deshalb sind an dieser Stelle keine Kommentare mehr möglich.