Hochschuldatenschutzbeauftragte können weit mehr sein als reine Kontrollinstanzen. Durch ihre organisationsweite und unabhängige Stellung verfügen sie über besonderes Schnittstellenwissen und können Digitalisierungsvorhaben frühzeitig beraten, Risiken erkennen und bewährte Lösungen übertragen.
Ihre Rolle entwickelt sich damit von der nachträglichen Kontrolle hin zu Beratung, Vernetzung und Wissensvermittlung. Datenschutz kann so im Sinne von Privacy by Design frühzeitig in digitale Prozesse integriert werden und deren nachhaltige Gestaltung unterstützen.
Zugleich bestehen klare Grenzen: Datenschutzbeauftragte dürfen keine operative Verantwortung für Prozesse übernehmen, die sie später selbst kontrollieren müssten. Entscheidungen und Umsetzung bleiben Aufgabe der Hochschulleitung und der zuständigen Organisationseinheiten.
Perspektivisch können Datenschutzbeauftragte als Multiplikatoren, Wissensträger und „regulatorische Sensoren“ wirken und Datenschutz stärker mit Informationssicherheit, KI-Governance und Risikomanagement vernetzen. Entscheidend sind dabei eine frühzeitige Einbindung, klare Zuständigkeiten, gemeinsame Standards und ein systematischer Erfahrungsaustausch zwischen Hochschulen.
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