Obwohl an der TU Berlin unseres Wissens nach keine Videoüberwachung bei Online-Klausuren praktiziert wird, haben wir uns der Fragestellung angenommen und geprüft, inwieweit diese möglich wäre.
Wir kommen zur folgenden datenschutzrechtlichen Einschätzung:
Derzeit ist eine Videoüberwachung von Online-Klausuren nicht zulässig.
Und:
Soweit eine solche geplant ist, bedarf es einer landesgesetzlichen Rechtsgrundlage.
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