Urteil: Geburtsdatum darf kein Pflichtfeld für die Studierendenparlamentkandidatur sein

Das Oberverwaltungsgericht Hamburg beschied:

Die Pflicht zum Vermerk des Geburtsdatums auf dem Kandidaturbogen zum Studierendenparlament verstößt gegen den in Art. 5 Abs. 1 Buchst. c) DSGVO verankerten Grundsatz der Datenminimierung.

Dem Gericht war die Erforderlichkeit des Geburtsdatums nicht ersichtlich, so dass dieses nicht erhoben werden darf.

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Vorratsspeicherung ade – EuGH kippt deutsche Regelung

Der Eingriff in die Grundrechte sei nicht verhältnismäßig, insbesondere die anlasslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten. Eine allgemeine Speicherung von IP-Adressen und die gezielte Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung schwerer Kriminalität kann aber von den Mitgliedsstaaten geregelt werden.

Die seit Jahren anhaltende Diskussion um die allgemeine Vorratsdatenspeicherung sollte mit dem Urteil ein Ende finden – auch wenn immer wieder vereinzelt Forderungen danach zu hören waren, zuletzt von der Innenministerin Faeser. Eine Nachfolgeregelung wird es wohl geben, diese muss aber deutlich weniger Daten speichern, wenn sie das EuGH-Urteil umsetzen soll.

Aus der Pressemitteilung:

Ein solcher Satz von Verkehrs und Standortdaten, die zehn bzw. vier Wochen lang gespeichert werden, kann aber sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben der Personen, deren Daten gespeichert wurden etwa auf Gewohnheiten des täglichen Lebens, ständige oder vorübergehende Aufenthaltsorte, tägliche oder in anderem Rhythmus erfolgende Ortsveränderungen, ausgeübte Tätigkeiten, soziale Beziehungen dieser Personen und das soziale Umfeld, in dem sie verkehren , und insbesondere die Erstellung eines Profils dieser Personen ermöglichen.“

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Aus für die Vorratsdatenspeicherung? Leider nein.

Der EU-Gerichtshof hat sich nun zum dritten Mal gegen die EU-weite Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.

Leider bietet das Urteil aber eine Öffnungsmöglichkeit: Eine eingeschränkte Vorratsdatenspeicherung ist möglich, wenn z.B. schwere Kriminalität abgewehrt werden soll oder eine Gefahr für die nationale Sicherheit besteht.

Die Kuh ist noch nicht vom Eis.

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Safe Harbour ade. Privacy Shield ade. What’s next?

Der EU Gerichtshof hat den Privacy Shield gekippt. Der Privacy Shield ist das von der EU Kommission ausgehandelte Nachfolgeabkommen, nachdem Safe Harbour gefallen war.

Halten wir fest:

Unsere Daten sind bei US-amerikanischen Unternehmen vogelfrei.

Der EU-Gerichtshof hat beschieden:

Beide Abkommen können das Datenschutzniveau der DSGVO nicht für die Verarbeitung der Daten außerhalb der EU garantieren.

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Cookie-Urteil des Bundesgerichtshofs: Keine Werbe-Cookies ohne informiertes Opt-in!

Endlich eine Klarstellung aus Deutschland:

Für Werbe-Cookies gilt, dass sie nicht ohne informierte Zustimmung gesetzt werden dürfen. Der BGH stellt damit klar, dass die zur DSGVO widersprüchliche Formulierung im (aktuellen!) Telemediengesetz nicht greift.

Insbesondere wurde entschieden, dass voreingestellte Häkchen in einer Cookie-Zustimmung auf Webseiten nicht zulässig sind. Diese immer noch gängige Praxis wurde damit endlich als strafbar eingestuft.

Cookie-Einwilligungen unterzujubeln ist illegal.

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Verfassungsgericht erklärt Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den BND für verfassungswidrig

Das Grundsatzurteil zur Massenüberwachung nach Klage von Bündnis aus  Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und Medienorganisationen stärkt die internationalen Menschenrechte und Pressefreiheit.

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Veröffentlichungen des Bundesverfassungsgerichts