Ein neues Leitbild: Datenschutzbeauftragte sind Multiplikatoren

Hochschuldatenschutzbeauftragte können weit mehr sein als reine Kontrollinstanzen. Durch ihre organisationsweite und unabhängige Stellung verfügen sie über besonderes Schnittstellenwissen und können Digitalisierungsvorhaben frühzeitig beraten, Risiken erkennen und bewährte Lösungen übertragen.

Ihre Rolle entwickelt sich damit von der nachträglichen Kontrolle hin zu Beratung, Vernetzung und Wissensvermittlung. Datenschutz kann so im Sinne von Privacy by Design frühzeitig in digitale Prozesse integriert werden und deren nachhaltige Gestaltung unterstützen.

Zugleich bestehen klare Grenzen: Datenschutzbeauftragte dürfen keine operative Verantwortung für Prozesse übernehmen, die sie später selbst kontrollieren müssten. Entscheidungen und Umsetzung bleiben Aufgabe der Hochschulleitung und der zuständigen Organisationseinheiten.

Perspektivisch können Datenschutzbeauftragte als Multiplikatoren, Wissensträger und „regulatorische Sensoren“ wirken und Datenschutz stärker mit Informationssicherheit, KI-Governance und Risikomanagement vernetzen. Entscheidend sind dabei eine frühzeitige Einbindung, klare Zuständigkeiten, gemeinsame Standards und ein systematischer Erfahrungsaustausch zwischen Hochschulen.

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Neuaufstellung des behördlichen Datenschutzes und neue Aufgaben für den bisherigen stellvertretenden Datenschutzbeauftragten

Aufgrund der Sparmaßnahmen des Senats wurde das Team Datenschutz 2025 auf eine Person reduziert – die bisherige zweite Stelle konnte nicht neu besetzt werden.

Das Präsidium hat daraufhin im August 2025 eine Neuaufstellung des behördlichen Datenschutzes an der TU Berlin beschlossen, die eine externe Vergabe beinhaltete.

Eine Beauftragung der Kanzlei Kinast ist im Januar 2026 erfolgt und seit Februar wird der behördliche Datenschutz an der TU Berlin durch diese wahrgenommen.

Dr. Mattis Neiling übernimmt seitdem Aufgaben mit strategischem Fokus, u.a.

Dr. Mattis Neiling ist weiterhin bei K3 angesiedelt, dem Referat für Angelegenheiten der Akademischen Selbstverwaltung  der TU Berlin. Das neue Stellenzeichen lautet K3 – Digitale Systeme.