Der Inlandsgeheimdienst darf künftig die sogenannte Quellen-Telekomunikationsüberwachung nutzen, um verschlüsselte Messenger-Nachrichten und VoIP/Video-Telefonie abzuhören. Die Bundesregierung bringt das entsprechende Gesetzvorhaben nach zähen Verhandlungen in den Bundestag.
Dieser Eingriff in die Grundrechte scheint in Zeiten von Corona Realität zu werden. Nachdem der Staatstrojaner bereits in mehreren Bundesländern von der Polizei eingesetzt werden darf (wir berichteten), kommt er nun auch auf Bundesebene.
Die sogenannte -bei der Polizei erlaubte- Online-Durchsuchung soll für den Verfassungsschutz nicht kommen, jedoch ist eine wirkliche Abgrenzung zur Quellen-TKÜ technisch kaum machbar.
Weitere Informationen
- netzpolitik.org – Verfassungsschutzgesetz: Keine Staatstrojaner für den Verfassungsschutz!
- heise.de – Koalition einig: Verfassungsschutz soll Bundestrojaner einsetzen dürfen (Achtung: diese Webseite bindet mehrere externe Dienste ein)
- Wikipedia – Online-Durchsuchung (Deutschland)