Der EU-Gerichtshof hat sich nun zum dritten Mal gegen die EU-weite Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.
Leider bietet das Urteil aber eine Öffnungsmöglichkeit: Eine eingeschränkte Vorratsdatenspeicherung ist möglich, wenn z.B. schwere Kriminalität abgewehrt werden soll oder eine Gefahr für die nationale Sicherheit besteht.
Die Kuh ist noch nicht vom Eis.
Auch wenn enge Grenzen aufgezeigt werden und die Dauer befristet sein muss, wird die Speicherung in Einzelfällen gesetzlich legitimiert werden.
Unsere EU-Kommisionspräsidentin hat bereits vor einigen Wochen die Mitgliedsstaaten aufgefordert, an einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung mitzuwirken. Das Urteil wird dabei sicherlich berücksichtigt werden.
Aber zumindest ist die pauschale Vorratsdatenspeicherung für alle TK-Anbieter vom Tisch. Immerhin ein Anfang…
Weitere Informationen
- Court of Justice of the European Union – PRESS RELEASE No. 123/20
- Urteilstext ECLI:EU:C:2020:790 (in Englisch) (Hinweis: die Webseite wird noch unsicher über http ausgeliefert)
- netzpolitik.org – EU-Gericht: Anlasslose Vorratsdatenspeicherung bleibt illegal
- netzpolitik.org – EDRi-Bericht: Die EU-Staaten müssen Vorratsdatenspeicherung endlich aufgeben
- digitalcourage.de – Vorratsdatenspeicherung: neues Manöver der Union