Die erste von 101 Beschwerden von Max Schrems‘ Organisation NOYB „None of Your Business“ wurde jetzt positiv beschieden:
Der Einsatz von Google Analytics ist illegal.
Alle wussten es, jetzt müssen die Aufsichtsbehörden aktiv werden: Die Einbindung von Google Analytics und die für die Nutzung vereinbarten Standardvertragsklauseln genügen nicht den Anforderungen der DSGVO und sind mithin nicht zulässig.
Ob an das betroffene Unternehmen ein Bußgeld verhängt wird ist, wird sich noch zeigen. Mittlerweile kündigt auch die niederländische Aufsichtsbehörde eine Entscheidung an.
Leider wurde die Beschwerde hinsichtlich Googles nicht von der österreichischen Behörde mitgetragen, korrekterweise wird nur die Einbindung von Google Analytics bei Diensten innerhalb der EU für nicht zulässig erklärt. NOYB kündigt diesbezüglich einen Widerspruch an und es bleibt abzuwarten, ob bei den verbliebenen 100 Beschwerden eine Aufsichtsbehörde weiter geht.
Eigentlich ist es ein Trauerspiel:
Statt dass die EU, Ihre Mitgliedsländer und Behörden selbst dafür sorge Tragen, dass minimale Datenschutzniveaus für Webseiten und andere Dienste durchgesetzt werden kamen sowohl „Safe Harbour“ als auch der „Privacy Shield“ im Wesentlichen durch eine Einzelperson zu Fall.
Trotz des „Schrems II“-Urteils des EuGH in 2020 werden weiterhin US-amerikanische Dienste in vielen europäischen Webseiten eingebunden, allen voran Google Analytics. Bislang hat sich da noch nicht viel geändert. Es bleibt zu hoffen, dass sich das nun ändert!
Weitere Informationen
- noyb.eu (Max Schrems) – Einsatz von Google Analytics verstößt gegen „Schrems II“-Entscheidung des EuGH
- heise.de – „Google Analytics vielleicht bald verboten“, warnt niederländisches Amt (Hinweis: die Webseite bindet Aktivitätenverfolgung und andere externe Inhalte ein)
- Der erste Blog-Eintrag befasste sich bereits damit: Google-Analytics und andere Dritt-Inhalte künftig mit Opt-In einbinden