Erfolg von NOYB: Österreichs Datenschutzbehörde wird aktiv und bescheidet, dass Google Analytics gegen die DSGVO verstößt

Die erste von 101 Beschwerden von Max Schrems‘ Organisation NOYB „None of Your Business“ wurde jetzt positiv beschieden:

Der Einsatz von Google Analytics ist illegal.

Alle wussten es, jetzt müssen die Aufsichtsbehörden aktiv werden: Die Einbindung von Google Analytics und die für die Nutzung vereinbarten Standardvertragsklauseln genügen nicht den Anforderungen der DSGVO und sind mithin nicht zulässig.

Ob an das betroffene Unternehmen ein Bußgeld verhängt wird ist, wird sich noch zeigen. Mittlerweile kündigt auch die niederländische Aufsichtsbehörde eine Entscheidung an.

Leider wurde die Beschwerde hinsichtlich Googles nicht von der österreichischen Behörde mitgetragen, korrekterweise wird nur die Einbindung von Google Analytics bei Diensten innerhalb der EU für nicht zulässig erklärt. NOYB kündigt diesbezüglich einen Widerspruch an und es bleibt abzuwarten, ob bei den verbliebenen 100 Beschwerden eine Aufsichtsbehörde weiter geht.

Eigentlich ist es ein Trauerspiel:

Statt dass die EU, Ihre Mitgliedsländer und  Behörden selbst dafür sorge Tragen, dass minimale Datenschutzniveaus für Webseiten und andere Dienste durchgesetzt werden kamen sowohl „Safe Harbour“ als auch der „Privacy Shield“ im Wesentlichen durch eine Einzelperson zu Fall.

Trotz des „Schrems II“-Urteils des EuGH in 2020 werden weiterhin US-amerikanische Dienste in vielen europäischen Webseiten eingebunden, allen voran Google Analytics. Bislang hat sich da noch nicht viel geändert. Es bleibt zu hoffen, dass sich das nun ändert!

Weitere Informationen

 

Autor: don't panic

Über das Pseudonym: "Don't panic" ist auf das Cover des legendären elektronischen Reiseführers durch die Galaxis gedruckt, damit ein Anhalter keine Angst verspürt. - The British author Arthur C. Clarke said Douglas Adams' use of "don't panic" was perhaps the best advice that could be given to humanity. cf. Wikipedia

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