Nachdem sich Ende 2023 keine Einigung unter den Mitgliedsstaaten abzeichnete, wird die verpflichtende Chatkontrolle keine Gesetzeskraft vor der EU-Wahl im Mai erhalten.
Die derzeitige Ausnahmeregelung nach der Anbieter wie Meta und Microsoft Chatinhalte auf Kinderpornographie scannen dürfen, soll über August 2024 hinaus verlängert werden.
Im November positionierte sich der „Civil Liberties Committee“-Parlamentsausschuss und schlägt wirksame Maßnahmen vor, die Kinder und Jugendliche vor sexuellem Mißbrauch schützen sollen. Die „Chatkontrolle“ – das durchgängige Scannen aller Inhalte auf Kinderpornographie wird als unverhältnismäßig eingeschätzt:
„Balance between need to fight child sexual abuse online and to avoid generalised monitoring of the internet“
Statt den Vorschlag in den Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen, soll die Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle erfolgen und zwar trotz fehlender Belege der Verhältnismäßigkeit:
In einer Evaluation der EU Kommission wird die „Unzulänglichkeit der Daten“ genannt. Das freiwillige Scannen auf Kinderpornographie scheint kaum positive Effekte zu haben.
Uneinigkeit besteht noch über die Dauer (im Parlament wird 1 Jahr gewünscht, die Kommission und der Europ. Rat 2 bzw. 3 Jahre), am 29.1.2024 soll im EU Parlament darüber abgestimmt werden.
Weitere Informationen
- Auf netzpolitik.de:
- EU-Kommission scheitert, Verhältnismäßigkeit der freiwilligen Chatkontrolle zu belegen
- Ja zur freiwilligen Chatkontrolle – für ein Jahr
- Patrick Beyer (Piratenpartei): SPD will freiwillige Chatkontrolle durch Big Tech-Konzerne verlängern
- Gesetzestext: VERORDNUNG (EU) 2021/1232 – Ausnahmeregelung „… zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet“
- Europaparlament –Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet: Welche Maßnahmen ergreift die EU?
- EU-Parlamentsausschuss „Civil Liberties Committee“ – Child sexual abuse online: effective measures, no mass surveillance