Seit 2021 hat das Bundeskartellamt die Missbrauchsaufsicht über große Digitalkonzerne „mit überragender marktübergreifender Bedeutung“ (entspr. §19 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB).
Ziel ist die Vermeidung einer marktbeherrschenden Stellung, andere Marktteilnehmer sollen nicht behindert und Kunden/Nutzer*innen nicht benachteiligt werden, z.B. mittels überhöhter Entgelte – dazu sind Sanktionen wie Verwaltungsanordnungen zur Beendigung des festgestellten Missbrauchs und Bußgelder möglich.
Bislang sind Facebook (Meta), Google, Amazon und Apple unter die Missbrauchsaufsicht genommen worden, derzeit wird Microsoft geprüft.
Es bleibt spannend, welche Schritte das Kartellamt unternehmen wird.