Aus für die Vorratsdatenspeicherung? Leider nein.

Der EU-Gerichtshof hat sich nun zum dritten Mal gegen die EU-weite Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.

Leider bietet das Urteil aber eine Öffnungsmöglichkeit: Eine eingeschränkte Vorratsdatenspeicherung ist möglich, wenn z.B. schwere Kriminalität abgewehrt werden soll oder eine Gefahr für die nationale Sicherheit besteht.

Die Kuh ist noch nicht vom Eis.

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