chatGPT und der Datenschutz

ChatGPT ist in aller Munde – die generative KI (Künstliche Intelligenz) hat mittlerweile einen Reifegrad erreicht, die Nutzung dieses und anderer Chatbots ist in vielen Einsatzgebieten denkbar.

An den Hochschulen wird diskutiert und ausprobiert, welche Szenarien sinnvoll und praktikabel sind.

An der TU Berlin hat sich das Berliner Zentrum für Hochschullehre des Themas angenommen. Gearbeitet wird an Handlungsempfehlungen, die eine Hilfestellung geben, wie eine sinnvolle Nutzung von KIs erfolgen könnte.

Dieser Beitrag widmet sich den Datenschutzaspekten.

Zwei zentrale Empfehlungen vorweg:

* Geben Sie nur wenige persönliche Daten preis, u.a. weder private Accounts und E-Mail-Adressen noch ihr korrektes Geburtsdatum.

* Vertrauliche Informationen sollten nicht über chatGPT geteilt werden.

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Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz – Vertrauen statt Datenschutz?

Am 19.2.20 veröffentlichte die Europäische Kommission das von Fr. von der Leyen angekündigte Konzept zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Von staatlicher Regulierung wird zunächst abgesehen, KI wird als Motor der Digitaliserung betrachtet und Innovationen sollen gefördert statt stark beschränkt werden.

Wie Datenschutz dabei sichergestellt werden kann, bleibt im Ungewissen – beispielsweise wird auf die Anonymisierung von Daten nicht eingegangen.
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