Der Inlandsgeheimdienst darf künftig die sogenannte Quellen-Telekomunikationsüberwachung nutzen, um verschlüsselte Messenger-Nachrichten und VoIP/Video-Telefonie abzuhören. Die Bundesregierung bringt das entsprechende Gesetzvorhaben nach zähen Verhandlungen in den Bundestag.
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