Die Juristin Meike Kamp wurde als Berliner Datenschutzbeauftragte gewählt

Am 6. Oktober wählte das Berliner Abgeordnetenhaus Meike Kamp als Berliner Datenschutzbeauftragte – sie tritt die Nachfolge Maja Smoltczyks nach fast einjähriger Vakanz der Position an.

Meike Kamp ist Informatikrechtlerin mit den Schwerpunktthemen E-Privacy, Datenschutzgrundverordnung sowie Medien- und Informationsfreiheit und war bis 2019 bereits als Referatsleiterin bei der Berliner Aufsichtsbehörde.

Neben der Begleitung der Berliner Umsetzung des Berliner Transparenzgesetzes stehen einige Datenschutzthemen auf der Tagesordnung – ihre Vorgängerin setzte sich beispielsweise intensiv mit der Nutzung von Videokonferenzdiensten während der Pandemie auseinander, ein Thema, welches an den Berliner Hochschulen auch nach der Pandemie seine Bedeutung behält.

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Datenschutz blockiert nicht – er ist unentbehrlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten

In den Medien kocht die Kritik an Datenschützern hoch – sie seien die Verhinderer von Innovation und bremsen die Wirtschaft aus.

Ganz im Sinne der FDP, die es mit Ihrem Wahlspruch auf den Punkt brachte:

Digitalisierung first, Bedenken second

(Am Rande: Erfreulicherweise werden mittlerweile auch in der FDP wieder vermehrt Grundrechte eingefordert, beispielsweise um den Überwachungsstaat einzuhegen.)

Aktuell polemisiert Sascha Lobo im Spiegel gegen den Datenschutz, dabei geht es ihm inhaltlich insbesondere um die Unfähigkeit der deutschen (Ministerial-)Bürokratie und das Scheitern öffentlicher IT-Projekte wie dem E-Rezept.

Dafür Datenschützer verantwortlich zu machen ist jedoch weit hergeholt.

Richtig ist, dass der Schutz von Persönlichkeitsrechten oft nicht ernst genug genommen wird und Datenschutz in der langsam voranschreitenden Digitalisierung meist nicht von Anfang mitgedacht wird.

Sascha Lobo greift Thilo Weichert, den ehemaligen obersten Datenschützer Schleswig-Holsteins persönlich an und bezeichnet ihn als „Hohepriester der radikalen schleswig-holsteinischen Datenschutzschule“, die er als die Verhinderer ausgemacht haben will.

Datenschutz ist kein Supergrundrecht, es gibt immer wieder Abwägungen gegenüber anderen Grundrechten – in der Pandemie beispielsweise die physische Unversehrtheit. Jedoch sollten nicht unternehmerische Vermarktungsinteressen  oder Kontrollbedürfnisse des Staates der Maßstab sein, der mündige Bürger sollte im Zentrum stehen:

Privates soll auch privat bleiben!

Dieses sicherzustellen ist Aufgabe demokratisch verfasster Staaten. Die EU strebt einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten an, und hat dafür 2016 einen Rechtsrahmen geschaffen, die DSGVO. Es gilt, sie mit Leben zu füllen und die Bürger vor der maßlosen Sammelwut von Unternehmen und den Überwachungsfantasien staatlicher Behörden zu schützen.

Dafür lohnt es sich zu kämpfen, das sollte auch Sascha Lobo wissen!

Aktuelle Stichworte sind:
Chatkontrolle,  Steuer-ID, angreifbare IT-Systeme dank geheimgehaltener Sicherheitslöcher, Staatstrojaner, Microtargeting, Nutzerprofile, Videoüberwachung mit biometrischen Verfahren u.v.m.

 

Vergabekammer BW schiesst übers Ziel hinaus: Ein genereller Ausschluss US-amerikanischer Tochterfirmen ist nicht gerechtfertigt

Behörden-Ausschreibungen für Cloud-Dienste dürfen in Baden-Württemberg nicht an US-amerikanische Tochterfirmen vergeben werden, auch wenn diese in der EU registriert sind.

Offenbar ist die Vergabekammer mit ihrem Beschluss zu weit gegangen und sollte ihn nun revidieren.

Pauschale Verbote sind unangebracht.

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Die privatisierte Zensur – Instagram blockt Beiträge zu Abtreibungen

Kaum hat der Supreme Court -der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten- sein Urteil verkündet, werden die Zensoren vorauseilend aktiv.

Meinungs- und Pressefreiheit heißt zwar nicht, das jede*r alles sagen darf – aber solange es keine strafrechtliche Relevanz hat sollte jede Meinungsäußerung möglich sein.

Die (sozialen) Medien sind in privater Hand und dazu angehalten, Inhalte die als problematisch eingeschätzt werden zu sperren und ggf. an  Strafverfolgungsbehörden zu melden. In Deutschland greift hier unter anderem das umstrittene Netzwerk-Durchsetzungsgesetz.

Problematisch ist jedoch nicht dass Inhalte gesperrt werden, sondern warum etwas gesperrt wird und wie mensch sich dagegen wehren kann. Der Willkür ist meist Tür und Tor geöffnet.

Zudem behalten sich die Anbieter in den Nutzungsbedingungen vor, bestimmte Inhalte nach Gutdünken zu sperren und – da es private Unternehmen sind – fehlt vor allem eine praktikable rechtliche Handhabe um dagegen vorzugehen.

Es bleibt spannend, ob die Zensur ein weltweites Revival erlebt und „die gute alte Zeit“ wieder aufersteht – dank des Ukrainekriegs wird in Russland und in der Ukraine  zensiert. Aber auch in der Türkei und vielen anderen Staaten stehen (kritische) Meinungsäußerungen unter dem aufmerksamen Blick der Zensur- und Strafverfolgungsbehörden.

Oder wird Orwells 1984 Realität, in der das Wahrheitsministerium in guter stalinistischer Manier die (archivierten) Dokumente nachträglich korrigiert, damit sie der neuen Wahrheit entsprechen?

Das Verwirrspiel mit den Datenschutzeinstellungen – konzertierte Aktion der Verbraucherschutzbehörden gegen Google

Jede*r weiss, wie kompliziert die Datenschutzeinstellungen gemacht werden, so dass mensch aufgibt und hinnimmt, dass die eigene Privatsphäre nicht einmal so weit geschützt wird, wie es möglich wäre.

Nutzer*innen werden dazu gedrängt, allem zuzustimmen indem „Nudging“, umständliche Einstellungsoptionen und sogenannte „Dark Pattern“ angewandt werden.

Von datenschutzfreundlichen Voreinstellungen ganz zu schweigen, obwohl diese dank der DSGVO gegeben sein müssten.

Nun gehen die europäischen Verbraucherschutzbehörden gemeinsam gegen Google vor, und reichen bei 10 Aufsichtsbehörden Beschwerden dagegen ein. Eigentlich hätten die Behörden und die Politik bereits vor Jahren aktiv werden müssen.

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FacePay – Gesichtserkennung in der Moskauer Metro

Mit einem Blick in die Kamera wird die Sperre zur Metro freigegeben.

Was als komfortables Bezahlsystem beworben wird dient auch zu Überwachung und Repression: Unzählige Personen wurden bereits in der Moskauer Metro verhaftet. Die biometrische Gesichtserkennung dient dabei als Mittel zum Zweck. Betroffen sind u.a. Kriegsgegner, deren biometrischen Merkmale bereits in der Datenbank zum Abgleich bereitstehen.

Es muss davon ausgegangen werden, dass auch in Russland weitere (Standort-)Daten gesammelt und personenbezogen zusammengeführt werden – in China ist diese Art der Profilbildung bereits in der Umsetzung (s. Blogbeitrag).

Was im Geltungbereich der DSGVO undenkbar erscheint, ist in autoritären Regimes längst gängige Praxis.

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Rasterfahndung war gestern – China baut auf Totalüberwachung

Neben dem massiven Ausbau der Kameraüberwachung wird in China auf präventive Überwachung (fast) aller Bürger gesetzt. Alle greifbaren Daten aus Vergangenheit und Gegenwart werden zusammengeführt und ausgewertet. Zudem sollen Vorhersagen über das Verhalten einzelner gemacht werden, insbesondere . Ansätze dazu gibt es auch in demokratischen Staaten – Predictive Policing in den USA und woanders gehört dazu – jedoch ist das chinesische Ausmaß erschreckend.

Die New York Times NYT hat eine umfangreiche Recherche vorgenommen, die ein klares Bild zeichnet:

  • biometrische Informationen werden zusammengeführt (u.a. Fotos, Stimm-Mitschnitte, Iris-Scans, Fingerabdrücke, DNA, digitale IDs)
  • Standortdaten (sowohl GPS als auch lokalisierende WLAN- und Funknetz-Daten) werden von Smartphones abgeleitet sowie von Überwachungskameras mit biometrischer Identifizierung (Bild und Ton) generiert
  • andere verfügbaren Daten (Einkäufe, Hotel- und Ticketbuchungen, Stromverbrauch u.v.m.) werden zusammengeführt

Vollendet sich in China das Werk der NSA?

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Hinweise der Baden-Württembergischen Aufsichtsbehörde zur Nutzung von Microsoft 365 durch Schulen

Die Landesdatenschutz-Aufsichtsbehörde hat einen intensiven Begutachtungsprozeß zu den Möglichkeiten datenschutzkonformer Anpassungen unternommen. Dieser wurde im April abgeschlossen und kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass eine DSGVO-konforme Nutzung von Office 365 an Schulen nicht umsetzbar ist. Ein Grund besteht darin, dass personenbezogene Daten in die USA übertragen und diese von Microsoft für eigene Zwecke genutzt werden, ohne dass dafür eine geeignete Rechtsgrundlage gegeben ist.

Die Entscheidung ist insofern überraschend, da die Einführung von Office 365 und insbesondere von Microsoft Teams an den Schulen seitens des Baden-Württembergischen Landesministeriums forciert wurde. Das Statement hat somit auch Strahlkraft über das Bundesland und über Schulen hinaus.

Für das kommende Schuljahr 2022/23 sollen die Schulen Alternativen zu Office 365 nutzen bzw. die datenschutzgerechte Nutzung ggü. der Aufsichtsbehörde belegen. Alternativen werden über die „digitale Bildungsplattform“ des Landes angeboten.

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Datenschutzgerechter Einsatz von Zoom für Lehrveranstaltungen an Hessischen Hochschulen

Die hessische Aufsichtsbehörde hat sich damit auseinandergesetzt, welche  Maßnahmen geeignet sind, um Zoom datenschutzkonform betreiben zu können – auch über die Pandemie hinaus.

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Crypto Wars 2.0 – EU Kommission forciert Chatkontrolle in Gesetzentwurf

Wir berichteten bereits darüber, jetzt macht die Kommission ernst mit der digitalen Massenüberwachung:

Alle Dienstanbieter sollen verpflichtet werden,
jede (private) Kommunikation auf kinderpornographische Inhalte zu scannen.

Derzeit ist es noch freiwillig, künftig aber gefordert, dass alle Inhalte kontrolliert werden müssen. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass die Begehrlichkeiten der Behörden nicht auf kinderpornographische Inhalte beschränkt bleiben werden, was in einer Domäne funktioniert, kann leicht adaptiert werden.

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