In Ihrem Jahresbericht 2019 äußert sich die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit über den Umfang des Auskunftsersuchens nach Art. 15 DSGVO von ehemaligen Beschäftigten.
„Umfang des Auskunftsersuchen von (ehemaligen) Beschäftigten“ weiterlesen