Behörden-Ausschreibungen für Cloud-Dienste dürfen in Baden-Württemberg nicht an US-amerikanische Tochterfirmen vergeben werden, auch wenn diese in der EU registriert sind.
Offenbar ist die Vergabekammer mit ihrem Beschluss zu weit gegangen und sollte ihn nun revidieren.
Pauschale Verbote sind unangebracht.