Angestoßen von den Wirtschaftsministern wird über eine Reform der Datenschutzaufsicht diskutiert: Die Landesbehörden sollen Verantwortung abgeben, damit Unternehmen durch die föderale Struktur keine Wettbewerbsnachteile haben.
Argumentiert wird auch mit Bezug auf den 240-seitigen Bericht der Datenethik-Kommission, der eine Neuordnung der behördlichen Aufsicht speziell für algorithmische Systeme anspricht (Seite 198ff), bei der die Landesbehörden für Datenschutz möglicherweise Kompetenzen an Bundesbehörden abgeben sollen.
Zudem plant die CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Öffnung der Datenschutzpraxis zu einer Daten-Treuhänderschaft, bei der Unternehmen Daten ohne enge Zweckbindung sammeln könnten, Stichwort Big Data und KI:
„Schluss mit sparsamer Datenerhebung: Die Zukunft gehört den Ländern, die gewissenhaft auch mit größeren Datenmengen umgehen.“
CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Damit würde die jetzige Datenschutzpraxis aufgeweicht und den Aufsichtsbehörden wären bei unverhältnismäßiger Sammelwut von Unternehmen die Hände gebunden.
Nur die Datensparsamkeit schützt das informationelle Selbstbestimmungsrecht!
Ende Juni wird darüber im Bundestag verhandelt. Der Koalitionspartner SPD hat bislang noch keinen Standpunkt geäußert.
Weitere Informationen
- Golem.de – Wirtschaftsminister: Landesdatenschützer sollen Kontrolle über Firmen verlieren (Achtung: diese Webseite nutzt Aktivitätsverfolgung und bindet weitere externe Inhalte ein)
- Gutachten der Datenethikkommission (PDF)
- CDU/CSU-Bundestagsfraktion – Positionspapier zur Datenstrategie vom 26.5.2020 (PDF)