Die privatisierte Zensur – Instagram blockt Beiträge zu Abtreibungen

Kaum hat der Supreme Court -der oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten- sein Urteil verkündet, werden die Zensoren vorauseilend aktiv.

Meinungs- und Pressefreiheit heißt zwar nicht, das jede*r alles sagen darf – aber solange es keine strafrechtliche Relevanz hat sollte jede Meinungsäußerung möglich sein.

Die (sozialen) Medien sind in privater Hand und dazu angehalten, Inhalte die als problematisch eingeschätzt werden zu sperren und ggf. an  Strafverfolgungsbehörden zu melden. In Deutschland greift hier unter anderem das umstrittene Netzwerk-Durchsetzungsgesetz.

Problematisch ist jedoch nicht dass Inhalte gesperrt werden, sondern warum etwas gesperrt wird und wie mensch sich dagegen wehren kann. Der Willkür ist meist Tür und Tor geöffnet.

Zudem behalten sich die Anbieter in den Nutzungsbedingungen vor, bestimmte Inhalte nach Gutdünken zu sperren und – da es private Unternehmen sind – fehlt vor allem eine praktikable rechtliche Handhabe um dagegen vorzugehen.

Es bleibt spannend, ob die Zensur ein weltweites Revival erlebt und „die gute alte Zeit“ wieder aufersteht – dank des Ukrainekriegs wird in Russland und in der Ukraine  zensiert. Aber auch in der Türkei und vielen anderen Staaten stehen (kritische) Meinungsäußerungen unter dem aufmerksamen Blick der Zensur- und Strafverfolgungsbehörden.

Oder wird Orwells 1984 Realität, in der das Wahrheitsministerium in guter stalinistischer Manier die (archivierten) Dokumente nachträglich korrigiert, damit sie der neuen Wahrheit entsprechen?

Das Verwirrspiel mit den Datenschutzeinstellungen – konzertierte Aktion der Verbraucherschutzbehörden gegen Google

Jede*r weiss, wie kompliziert die Datenschutzeinstellungen gemacht werden, so dass mensch aufgibt und hinnimmt, dass die eigene Privatsphäre nicht einmal so weit geschützt wird, wie es möglich wäre.

Nutzer*innen werden dazu gedrängt, allem zuzustimmen indem „Nudging“, umständliche Einstellungsoptionen und sogenannte „Dark Pattern“ angewandt werden.

Von datenschutzfreundlichen Voreinstellungen ganz zu schweigen, obwohl diese dank der DSGVO gegeben sein müssten.

Nun gehen die europäischen Verbraucherschutzbehörden gemeinsam gegen Google vor, und reichen bei 10 Aufsichtsbehörden Beschwerden dagegen ein. Eigentlich hätten die Behörden und die Politik bereits vor Jahren aktiv werden müssen.

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FacePay – Gesichtserkennung in der Moskauer Metro

Mit einem Blick in die Kamera wird die Sperre zur Metro freigegeben.

Was als komfortables Bezahlsystem beworben wird dient auch zu Überwachung und Repression: Unzählige Personen wurden bereits in der Moskauer Metro verhaftet. Die biometrische Gesichtserkennung dient dabei als Mittel zum Zweck. Betroffen sind u.a. Kriegsgegner, deren biometrischen Merkmale bereits in der Datenbank zum Abgleich bereitstehen.

Es muss davon ausgegangen werden, dass auch in Russland weitere (Standort-)Daten gesammelt und personenbezogen zusammengeführt werden – in China ist diese Art der Profilbildung bereits in der Umsetzung (s. Blogbeitrag).

Was im Geltungbereich der DSGVO undenkbar erscheint, ist in autoritären Regimes längst gängige Praxis.

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Rasterfahndung war gestern – China baut auf Totalüberwachung

Neben dem massiven Ausbau der Kameraüberwachung wird in China auf präventive Überwachung (fast) aller Bürger gesetzt. Alle greifbaren Daten aus Vergangenheit und Gegenwart werden zusammengeführt und ausgewertet. Zudem sollen Vorhersagen über das Verhalten einzelner gemacht werden, insbesondere . Ansätze dazu gibt es auch in demokratischen Staaten – Predictive Policing in den USA und woanders gehört dazu – jedoch ist das chinesische Ausmaß erschreckend.

Die New York Times NYT hat eine umfangreiche Recherche vorgenommen, die ein klares Bild zeichnet:

  • biometrische Informationen werden zusammengeführt (u.a. Fotos, Stimm-Mitschnitte, Iris-Scans, Fingerabdrücke, DNA, digitale IDs)
  • Standortdaten (sowohl GPS als auch lokalisierende WLAN- und Funknetz-Daten) werden von Smartphones abgeleitet sowie von Überwachungskameras mit biometrischer Identifizierung (Bild und Ton) generiert
  • andere verfügbaren Daten (Einkäufe, Hotel- und Ticketbuchungen, Stromverbrauch u.v.m.) werden zusammengeführt

Vollendet sich in China das Werk der NSA?

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Hinweise der Baden-Württembergischen Aufsichtsbehörde zur Nutzung von Microsoft 365 durch Schulen

Die Landesdatenschutz-Aufsichtsbehörde hat einen intensiven Begutachtungsprozeß zu den Möglichkeiten datenschutzkonformer Anpassungen unternommen. Dieser wurde im April abgeschlossen und kommt im Wesentlichen zu dem Ergebnis, dass eine DSGVO-konforme Nutzung von Office 365 an Schulen nicht umsetzbar ist. Ein Grund besteht darin, dass personenbezogene Daten in die USA übertragen und diese von Microsoft für eigene Zwecke genutzt werden, ohne dass dafür eine geeignete Rechtsgrundlage gegeben ist.

Die Entscheidung ist insofern überraschend, da die Einführung von Office 365 und insbesondere von Microsoft Teams an den Schulen seitens des Baden-Württembergischen Landesministeriums forciert wurde. Das Statement hat somit auch Strahlkraft über das Bundesland und über Schulen hinaus.

Für das kommende Schuljahr 2022/23 sollen die Schulen Alternativen zu Office 365 nutzen bzw. die datenschutzgerechte Nutzung ggü. der Aufsichtsbehörde belegen. Alternativen werden über die „digitale Bildungsplattform“ des Landes angeboten.

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Datenschutzgerechter Einsatz von Zoom für Lehrveranstaltungen an Hessischen Hochschulen

Die hessische Aufsichtsbehörde hat sich damit auseinandergesetzt, welche  Maßnahmen geeignet sind, um Zoom datenschutzkonform betreiben zu können – auch über die Pandemie hinaus.

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Crypto Wars 2.0 – EU Kommission forciert Chatkontrolle in Gesetzentwurf

Wir berichteten bereits darüber, jetzt macht die Kommission ernst mit der digitalen Massenüberwachung:

Alle Dienstanbieter sollen verpflichtet werden,
jede (private) Kommunikation auf kinderpornographische Inhalte zu scannen.

Derzeit ist es noch freiwillig, künftig aber gefordert, dass alle Inhalte kontrolliert werden müssen. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass die Begehrlichkeiten der Behörden nicht auf kinderpornographische Inhalte beschränkt bleiben werden, was in einer Domäne funktioniert, kann leicht adaptiert werden.

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Pilotbetrieb von BigBlueButton an der TU Berlin

Seit Semesterbeginn wird das Portfolio an Videokonferenzdiensten durch das Open Source Videokonferenztool BigBlueButton (BBB) ergänzt, welches von InnoCampus betrieben wird.

Damit steht ein leistungsfähiger Dienst zur Verfügung, der vollständig auf Servern der TU Berlin betrieben wird und deshalb den Anforderungen an einen datenschutzfreundlichen Betrieb in besonderem Maße genügen kann.

In Berlin wird -teilweise seit Beginn der Pandemie- BigBlueButton an den meisten Hochschulen von den Rechenzentren als Videokonferenztool betrieben, um nur einige zu nennen:

  • Alice-Salomon-Hochschule Berlin (ASH)
  • Berliner Hochschule für Technik (BHT, ehem. Beuth)
  • Hochschule für Technik und Wirtschaft Berlin (HTW)
  • Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR)
  • Humboldt-Universität (HUB)
  • Universität der Künste (UdK)

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Sicherheitslücke: 70.000 Datensätze von Nutzer*innen der Unibibliothek Leipzig waren online abrufbar

Eine Webanwendung gab zwei Wochen lang Zugriff auf den Datenbestand, der Namen, E-Mail-Adressen und Bibliothekskarten-Nummer von 70.000 Nutzer*innen enthielt.

Erstaunlicherweise war die Zahl an Datensätzen deutlich höher als die Zahl aktiver Nutzer*innen. Offenbar waren auch inaktive Nutzer*innen betroffen, so dass nunmehr sowohl an der Verbesserung der IT-Sicherheit als auch am Löschkonzept gearbeitet wird.

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Positionspapier “Datenschutzkonforme digitale Tools in der Lehre”

Ein Kommentar zum aktuellen Positionspapier der Arbeitsgruppe Digitale Medien der Deutschen Gesellschaft für Hochschuldidaktik (dghd) in Kooperation mit der Gesellschaft für Medien in der Wissenschaft (GMW).

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