Endlich: Staatstrojaner auch ohne Tatverdacht präventiv durch Polizei und Geheimdienste einsetzbar

Heute wird das vielfach diskutierte und nur punktuell angepasste Bundespolizeigesetz im Bundestag beschlossen.

Es ist nun den Polizeibehörden und Geheimdiensten möglich ohne Strafantrag die Rechner unbescholtener Bürger zu hacken und mit Staatstrojanern zu versehen. Für die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) musste zumindest ein Tatverdacht bestehen.

Sicherheitslücken dürfen dabei ausgenutzt und Schadsoftware installiert werden.

Die Telekommunikationsanbieter sind dabei zur Mitwirkung verpflichtet.

Der Grundrechtseingriff ist so massiv, dass bereits jetzt absehbar ist, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden wird. Allerdings wird bis dahin noch viel Wasser die Spree hinunter fließen.

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Nachtrag v. 23.9.2021

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat insgesamt 7 Klagen gegen die einschlägigen Gesetze zum Staatstrojaner eingereicht sowie zuletzt eine Beschwerde beim Bundesdateschutzbeauftragten gegen den Kauf und die Nutzung der Software Pegasus durch das BKA.

Vortrag „Crypto Wars: Ende der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?!“

Wie funktioniert Verschlüsselung, wie sicher kann sie sein, welche Angriffsmöglichkeiten und gesetzgeberischen Bestrebungen gibt es?

Zunächst wird das Prinzip der symmetrischen und asymmetrsichen „public-key“ Verschlüsselung erläutert, anschließend Angriffsszenarien diskutiert und schließlich die weltweiten Gesetzesinitiativen zur Unterwanderung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angerissen.

Verschlüsselte Kommunikation ist wichtig!

„Digitale Inhalte bleiben nur mit Verschlüsselung vertraulich.

Digitale Selbstbestimmung bedeutet, die Hoheit über die eigenen Daten zu behalten und selbst zu entscheiden mit wem mensch sie teilt.“

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Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für Online-Dienste in Lehre & Forschung

Wir erläutern, welche Dinge bei der datenschutzkonformen Nutzung von Online-Diensten an der TU Berlin bedacht werden sollten. Der Fokus liegt in diesem Beitrag auf deren Nutzung im Rahmen von Lehre & Forschung.

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Fax ist nicht (mehr) datenschutzkonform

Personenbezogene Daten per Fax zu übermitteln ist nicht unproblematisch.

Einerseits konnte schon immer die Leitung abgehört oder das gedruckte Fax in falsche Hände gelangen.

Andererseits ist heutzutage ein Fax kein Fax mehr, da sowohl die Übertragungswege Internet-basiert sind, Fax-Gateways sie als unverschlüsselte E-Mail weiterleiten und auch Fax-Endgeräte keine klassischen Faxgeräte mehr sind, sondern zumeist multifunktionale Netzwerkdrucker.

Insofern ist es nicht überraschend, dass die Bremer Datenschutzbehörde davor warnt, Faxe zur Übersendung sensibler Informationen zu wenden und verschlüsselte E-Mail-Kommunikation oder den Brief als sichere Alternative vorschlägt.

Nachtrag vom 21. September 2021

Die Hessische Datenschutzbehörde erklärt, warum Fax als nicht datenschutzkonform zu betrachten ist: In erster Linie aufgrund der zumeist unverschlüsselten Übertragung der Datenpakete mittels TCP/IP über Server verschiedenster Akteure statt wie ursprünglich über Telefonleitungen. Es sollen alternative elektronische Übermittlungswege gewählt werden, bspw. verschlüsselte E-Mails.

IT-Angriff auf die TU – Arbeitsfähigkeit erhalten

Die TU ist Opfer eines IT-Angriffs geworden, viele Dienste sind aus Sicherheitsgründen seit Freitag, dem 29. April abgeschaltet und es wird intensiv an einer Wiederherstellung der Services gearbeitet.

Wie kann die temporäre Arbeitsfähigkeit datenschutzkonform sichergestellt werden?

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Crypto Wars – der Kampf um Verschlüsselung

Als Crypto Wars werden die Auseinandersetzungen zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren bezeichnet, in denen es um vertrauliche Kommunikation geht. Den staatlichen Stellen geht es darum, Vertraulichkeit technisch und rechtlich zu erschweren und diese letztendlich unmöglich zu machen. Vertrauliche, verschlüsselte Kommunikation wird dabei als problematisch, wenn nicht sogar als gefährlich und kriminell eingestuft, die gesamte Kommunikation soll abgehört und mitgelesen werden können. Gegner sind dabei Akteure der Zivilgesellschaft, die teilweise auch Unterstützung in Politik und Wirtschaft finden.

Verschlüsselung ist mittlerweile weitverbreitet:
  • Webseiten und E-Mails werden überwiegend mit SSL/TLS verschlüsselt übertragen,
  • Messenger wenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an,
  • VoIP-Telefonie und Videokonferenzen erlauben Verschlüsselung und
  • selbst E-Mails werden zunehmend mit S/Mime oder PGP verschlüsselt statt als Klartext gesendet

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Verbesserte Vertragsbedingungen nach gemeinsamen Verhandlungen von HU und TU mit Zoom

Nach dem Urteil des EuGH „Schrems 2“ im Sommer letzten Jahres nahmen beide Berliner Universitäten gemeinsame Verhandlungen mit Zoom auf. Beteiligt waren neben den Fachverantwortlichen auch die Datenschützer*innen beider Einrichtungen.

Wir konnten in mehreren intensiven Verhandlungsrunden mit Zoom bewirken, dass wesentliche Anforderungen an den Datenschutz im neuen Vertrag berücksichtigt werden und dieser allen Berliner Hochschulen von Zoom angeboten wird.

Soweit uns bekannt sind die vereinbarten Änderungen weitreichender als die sonst ausgehandelten Verträge zu kommerziellen Videokonferenz-Tools.

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Steuer-ID wird neue Personenkennzahl

Der Bundesrat hat dem umstrittenen Gesetz zur Registermodernisierung zugestimmt.

Damit wird der gläserne Bürger Realität:

Künftig wird in amtlichen Registern und Datenbanken die Steuer-ID als identifizierendes Merkmal mitgeführt, so dass direkte Verknüpfungen der Daten von Bürgern technisch möglich sind.

Nach Einschätzung von Grundrechtsexperten und der Datenschutzaufsichtsbehörden ist das Gesetz verfassungswidrig, auch da es mildere Mittel gibt.

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Blogbeiträge zum Thema:

Endlich: Ausweispflicht für E-Mail und Messenger in geplanter TKG-Novelle

Damit mensch weiß, mit wem mensch es zu tun hat!

Das Bundesinnenministerium hat eine entsprechende Novelle des Telekommunikationsgesetzes TKG vorgelegt.

Zusammen mit der geplanten Entschlüsselung von verschlüsselter Kommunikation und der Überwachung des Datenverkehrs durch Geheimdienste und andere Behörden führt das zu mehr Transparenz der Bürger.

Seit einiger Zeit ist eine (Video-)Authentifizierung für Mobiltelefonnummern zwingend vorgeschrieben, das Prozedere soll also auf weitere Dienste ausgedehnt werden.

Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung taucht in dem Gesetzentwurf auch wieder auf.

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Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für vertrauliche Meetings bei Zoom und Webex

Die Übertragung der Audio- und Videodaten wird zwar verschlüsselt, auf den Servern der Diensteanbieter in der Cloud werden die Daten aber oft unverschlüsselt verarbeitet.

Um den Zugriff Dritter auf vertrauliche Meetings zu erschweren, kann bei Webex und Zoom vom Gastgeber Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2E) aktiviert werden.

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