Sofern Sie sich für die Nutzung der Zoom-App entschieden haben, können Sie dort die Einstellungen so anpassen, dass das Mikrofon vom Host nur mit Ihrer Zustimmung aktiviert werden kann.
Schlagwort: Zoom
Zoom: Aufhebung der Stummschaltung des Mikrofons nur mit Zustimmung
In Zoom kann der Host alle Mikrofone stummschalten und eine Stummschaltung aufheben. In der Voreinstellung ist dieses auch ohne Zustimmung der Teilnehmer*innen möglich. Leider lässt es sich nicht in den globalen Zoom Einstellungen konfigurieren. Wir beschreiben, wie Nutzer*innen die Mikrofon-Aktivierung steuern können.
Das ISIS/Zoom-Team hat in Abstimmung mit dem Team Datenschutz strenge globale Voreinstellungen vorgenommen. Einige kritische Punkte können nicht durch den Host abgeändert werden, beispielsweise tritt man einem Meeting immer mit ausgeschaltetem Video und stummgeschalteten Mikrofon bei.
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Zoom Datenschutz-gerecht im Online-Lehrbetrieb nutzen
Wir stellen hier Informationen zusammen, wie Zoom an der TU betrieben wird und wie Veranstalter und Teilnehmer die Software datensparsam nutzen können. Dieser Beitrag wird regelmäßig ergänzt.
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Datenschutzgerechte Videokonferenz-Software einsetzen!
Uns erreichen viele Anfragen, welche Videokonferenz-Software für den dienstlichen Einsatz genutzt werden kann.
Nutzen Sie tubmeeting.tu-berlin.de für Webmeetings und Telefonkonferenzen. Gut geeignet ist auch der Dienst des DFN unter https://www.conf.dfn.de/ Menüpunkt „Veranstalter Login“ – die TU Berlin ist als Einrichtung dem Dienst beigetreten. Allerdings sind derzeit die Ressourcen begrenzt.
Nicht eingesetzt werden sollen Skype, Zoom, FaceTime, Hangout, Whatsapp und andere Tools, die datenschutzrechtlich bedenklich sind.