Am 19.2.20 veröffentlichte die Europäische Kommission das von Fr. von der Leyen angekündigte Konzept zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Von staatlicher Regulierung wird zunächst abgesehen, KI wird als Motor der Digitaliserung betrachtet und Innovationen sollen gefördert statt stark beschränkt werden.
Wie Datenschutz dabei sichergestellt werden kann, bleibt im Ungewissen – beispielsweise wird auf die Anonymisierung von Daten nicht eingegangen.
Lediglich bei wenigen als sogenanntes „Hoch-Risiko“ eingestuften Szenarien sieht die Kommision derzeit regulatorischen Handlungsbedarf, z.B. für biometrische Gesichtserkennung und Bewerber*innen-Auswahlverfahren.
Aus Datenschutzsicht ist bereits das Sammeln der für die KI-Algorithmen genutzten Daten problematisch, nicht zuletzt deshalb weil Sie oft den direkten Personenbezug benötigen, etwa für personalisierte Dienste oder (Sprach-)Assistenten. Ob an dieser Stelle die Regeln der DSGVO ausreichen darf bezweifelt werden, da für solche Dienste regelmäßig eine entsprechende Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingeholt wird.
Da Künstliche Intelligenz bereits heute aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken ist und der Einfluss vieler automatisierter (und mehr oder weniger) intelligenter Systeme weiter zunehmen wird, sollte sich die Öffentlichkeit des Themas deutlich stärker als bislang annehmen.