Die DDR Personenkennzahl ist zurück. Demnächst für alle Bundesbürger. Mit der Steuer-ID.

Die Steuer-Identifikationsnummer soll jetzt als Personenkennziffer zum Datenabgleich von Behörden eingesetzt werden.

Der gläserne Bürger.

Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor:

„Im Falle eines gesetzlich geregelten Datenaustausches von
Daten einer bestimmten Person zwischen zwei Behörden soll zukünftig die steuerliche Identifikationsnummer genutzt werden.“

Die Rechtsnorm(en) werden im Rahmen der Registermodernisierung erarbeitet, ein Gesetzentwurf des BMI soll noch in diesem Sommer vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Alle über eine Person gespeicherten Daten können damit einfach zusammengeführt werden.

Es ist davon auszugehen, dass dieser Ansatz verfassungswidrig ist – bereits beim legendären Volkszählungsurteil wurde dem Registerabgleich die Unvereinbarkeit mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht beschieden.

Die Verantwortung des Projekts liegt beim sogenannten IT-Planungsrat, der in den Leitlinien dazu schreibt:

Die Einführung eines verfassungs- und datenschutzkonformen Identifikators unter Wahrung geeigneter Garantien für die Rechte und Freiheiten der Person ermöglicht das zuverlässige Auffinden von Datensätzen zu einer Person in verschiedenen Registern, ohne die bestehenden Register zu zentralisieren.

Das es die bereits eingeführte Steuer-Identifikationsnummer sein könnte, ist dem nicht zu entnehmen. Merkmale wie Fingerabdrücke, biometrische Passfotos oder Iris-Scans wären aus Datenschutz-Sicht ebenso problematische Alternativen.

Es gibt auch andere Ansätze. Mit kryptographischen Methoden könnten je Register und Person individuelle Schlüssel / IDs codiert werden, die entweder nur nach Freigabe durch die betroffene Person oder durch eine unabhängige Stelle eine Zuordnung ermöglichen. Technisch ist vieles möglich.

In Österreich wurde beispielsweise eine datensparsamere Lösung implementiert, die auf die Nutzung eines einzigen übergreifenden Identifizierers verzichtet. Dort kommen Bereichs-spezifische Identifikatoren zum Einsatz. Einer deutschen Delegation wurde das österreichische System vorgestellt, jedoch wurde anschließend festgestellt, dass sich das Modell nicht 1:1 auf  Deutschland übertragen lässt – der Ansatz wurde nicht weiter verfolgt.

Zur historischen Einordnung: In der DDR war die Personenkennzahl im Personalausweis und anderen Ausweispapieren enthalten. Die Sozial- und Rentenversicherung hatte sie. Und sie war eingemeißelt in die Blechmarke der Soldaten der NVA-Armee (für den Todesfall).

In anderen Ländern werden seit längerem Personen-Identifikatoren für (staatliche)Verwaltungsaufgaben eingesetzt, zu nennen wären die skandinavischen und baltischen Staaten, die Niederlande, Polen, Türkei und die USA.

Abschlussbericht des Bundesinnenministeriums bei der Innenminister-Konferenz im Juni 2020

Der Abschlussbericht ist informativ, er beschreibt die Ziele und Umsetzungsmöglichkeiten des Vorhabens. Thematisiert wird die unzureichende, redundante und widersprüchliche Registerführung in Behörden, die den Herausforderungen der digitalen Welt nicht gewachsen ist und deshalb modernisiert werden soll.

Es werden mögliche Ansätze der registerübergreifenden Zuordnung von Datensätzen zu Personen genannt:

„Für die Einführung eines Identifiers sind Lösungen denkbar, die in der Umsetzung relativ einfach (z.B. Nutzung bzw. Erweiterung eines vorhandenen Identifiers) bis sehr komplex sind (z.B. Rollout neuer Nummern über die Gesamtbevölkerung nebst kommunikativer Begleitung, ggf. ein verteiltes System mit Ver- und Entschlüsselung bei jedem Verwaltungskontakt). Bei der Einrichtung eines Identifiers verlangen die verfassungs- und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen -insbesondere das Volkszählungsurteil des BVerfG- besondere Aufmerksamkeit. Der bekannteste der bereits bestehenden Identifier in Deutschland ist die steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) nach § 139b der Abgabenordnung (AO).“

Geplant ist die Einrichtung einer Stelle, die die Identifikatoren (IDs) verwaltet und pflegt, damit die erfassten Daten korrekt sind; für die Steuer-ID wird dieses bereits getan, weshalb aus organisatorischer und technischer Sicht die Nutzung dieser ID ein einfacher Weg ist.

Registerübergreifende Anfragen oder Datentransfers zwischen Behörden sollen dann mittels der von dieser Stelle verwalteten Steuer-ID erfolgen. Sofern es sich um eine in allen Registern mitgeführte Steuer-ID handelt, können die Daten auch ohne Zuhilfenahme dieser zentralen Stelle verknüpft werden, was -nach derzeitigem Stand- nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sein sollte.

Wir sind gespannt, wie es weiter geht…

Weitere Informationen

Offizielle Quellen

Zu Österreich (leider keine substantiellen Informationen)

Nachtrag vom 23. Juli

Die Idee ist nicht neu: Bereits 2008 wurde mit dem Bundesmeldegesetz der Plan verfolgt, ein zentrales Melderegister zu schaffen und dort neben den Meldedaten (Namen, Geburtsdaten, Adresse) auch die Steuer-ID zu erfassen. Und das kurz nachdem 2007 die Steuer-ID verpflichtend für alle Bundesbürger eingeführt wurde.

Das zentrale Register wurde nicht eingeführt, aber mehr als 10 Jahre später wird mit der Registermodernisierung an einer föderierten Lösung gearbeitet bei der wiederum die Steuer-ID als Identifikator dienen soll.

Mit den heutigen technischen Möglichkeiten der Verknüpfung erhalten die Behörden damit Zugriff auf eine riesige (virtuelle) Datenbank mit allen Informationen zu jeder Person.

Nachtrag vom 27. August

Netzpolitik.org berichtet, dass im Refentenentwurf (des Gesetzes) die eine alternative und verfassungsgemäße Lösung umzusetzen als zu teuer und langwierig abgelehnt wird. Das ist eher fadenscheinig: Als wenn das Projekt nicht schon beides wäre, immerhin wird es seit 12 Jahren verfolgt und im Juni 2020 wurden mit dem Konjukturpaket dafür weitere 300 Millionen Euro bereitgestellt.

Und hier noch der Gesetzentwurf, Stand 31.7.2020:

Ergänzung vom 1. September

Die Datenschutzbehörden sehen die Einführung der Steuer-ID als globalen Identifizierer kritisch:

Vielleicht können die Pläne nun doch noch gestoppt werden? Hier das Papier der Datenschutzkonferenz (DSK), die sektorspezifische Identifizierer analog zum österreichischen Modell empfiehlt:

Zitat:

„So verknüpft der Gesetzentwurf bei mehr als 50 Registern die Steuer-ID als zusätzliches Ordnungsmerkmal. Auf diese Weise könnten Daten etwa aus dem Melderegister mit Daten aus dem Versichertenverzeichnis der Krankenkassen sowie dem Register für ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt oder dem Schuldnerverzeichnis abgeglichen und zu einem Per-sönlichkeitsprofil zusammengefasst werden.“

Die Mißbrauchsgefahr ist dabei sehr hoch. Nicht nur durch staatliche Stellen, da zu erwarten ist, dass die Steuer-ID auch von der Wirtschaft verpflichtend als Personen-Identifizierer genutzt wird – so wie die Social Security Number SSN in den USA.

Sektorspezifische Identifizierer ermöglichen ebenfalls die Verknüpfung von Datensätzen, jedoch nur für den jeweiligen Sektor (Bereich) und darüber hinaus müsste eine vertrauenswürdige Instanz die Zuordnung von Datensätzen aus unterschiedlichen Registern genehmigen.

Ergänzung vom 4. November

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Kleber schätzt das Gesetzesvorhaben als nicht verfassungskonform ein:

Das Vorhaben bewegt sich auf sehr dünnem Eis

Auch aufgrund der gewachsenen Datenbestände in Ämtern und Behörden widerspricht die Nutzung der Steuer-ID als übergreifendes Merkmal dem informationellen Selbstbestimmungsrecht.

Nachtrag vom 21. Dezember

Der Entwurf wurde im Bundestag diskutiert und es steht zu befürchten, das er von der Regierungskoalitionsmehrheit in dieser Form verabschiedet wird, obwohl sich mehrere Experten bei der Anhörung dagegen aussprachen.

Nachtrag vom 9. Februar 2021

Das Gesetzpaket zur Registermodernisierung wurde mit den Stimmen der Koalitionsmehrheit beschlossen. Wieder ein Gesetz, das das wissentlich beschlossen wurde, obwohl es nicht verfassungsgemäß ist und voraussichtlich vom Bundesverfassungsgericht gestoppt werden wird.

Autor: don't panic

Über das Pseudonym: "Don't panic" ist auf das Cover des legendären elektronischen Reiseführers durch die Galaxis gedruckt, damit ein Anhalter keine Angst verspürt. - The British author Arthur C. Clarke said Douglas Adams' use of "don't panic" was perhaps the best advice that could be given to humanity. cf. Wikipedia

6 Gedanken zu „Die DDR Personenkennzahl ist zurück. Demnächst für alle Bundesbürger. Mit der Steuer-ID.“

  1. Zur Ergänzung, unsere Volksvertreter machen das was alle Vertreter machen, verkaufen!
    Im Angebot sin hier Gesetze, die den Bürger benachteiligen und Großverdiener bevorzugen, Altmeier vertickt gerade via EEG Umlage, das Recht demnächst dein E-Mobil billig mit Solarenergie aus der eigenen Anlage zu betanken… Du darfst nun raten, wer der nächste Arbeitgeber von ihm sein wird, so er seine Version des Gesetzes durch bekommt! Korruption ist es, sollte er sich innerhalb seiner Mandats Zeit bezahlen lassen, bekommt er die Knete hinterher, so ist es, gesetzlich geregelt, keine Korruption.

    1. Hallo Arno Nym,

      Deine Kommentare stehen mit dem Artikel nicht in direktem Zusammenhang.

      Kommen wir zurück zur Registermodernisierung und dem Vorhaben, mehr als einhundert staatliche Datenbanken um die Steuer-ID anzureichern, damit sie leichter verknüpft werden können.
      Das Persönlichkeitsrecht wird dadurch eingeschränkt, da Informationen zusammengeführt werden können, die aus unterschiedlichsten Gründen erfasst und verarbeitet werden und letzlich ein detailliertes Profil jedes Bundesbürgers erstellt werden kann. Zudem können zwei der Agenturen, die jeweils solche Datenbanken verwalten die Daten direkt und ohne weitere Kontrolle miteinander verknüpfen, da sie beide die Steuer-ID mit führen. Darin besteht an dieser Stelle das eigentliche Problem.

      1. Jupp, aber es werden mehr „Agenturen“, da es auch von anderen „Agenturen“ sogenannte „Bedürfnisse“ geben wird… Ich bedanke mich ebenfalls für die Toleranz. Wie dem auch sei, Panik ist es nicht, eher Ohnmacht, mit ansehen zu müssen, wie die aktuelle Politik (durchweg durch alle Parteien) unsere erkämpften Rechte in ihr persönliches Wohlgefallen aufgehen lässt…

  2. @don’t panic, das eine sind erkämpfte und gesetzlich niedergeschriebene Grundrechte…
    Das Andere sind eher freiwillige Dummheiten, die man z. B. aus Unkenntnis bzw. Dummheit macht, wie das „Hose runterlassen“ während einer Pause bei einer Videokonferenz… Nutzerinnen und Nutzer müssen ihre Hosen nicht in der Öffentlichkeit herunterlassen, auch wenn es in den AGB’s stehen sollte, geht es nach den Betreibern derartiger Videokonferenzen, müssen derartige Gesetze abgeschafft werden, damit diese AGB’s nicht mehr Sittenwidrig sind und der/die Nutzer/Nutzerinnen AGB gemäß zum herunterlassen gezwungen werden dürfen!

  3. Hat irgendwer erwartet, dass das Aushängeschild der freien westlichen Welt, das Persönlichkeitsrecht, nach dem kalten Krieg noch benötigt wird?

    1. Ja, das informationelle Selbstbestimmungsrecht wird weiter ausgehöhlt. Die bereits 1983 angedachte Registerzusammenführung und -bereinigung und das klarstellende Volkszählungsurteil schafften ein Bewusstseins in Deutschland dafür, auch das Datenschutzrecht ist daran gewachsen. Vermutlich wird das Bundesverfassungsgericht auch die Registerzusammenführung mit der Steuer-ID kippen…

      Ich denke aber, dass es weniger mit dem Ende des kalten Kriegs als mit dem Vormarsch der elektronischen Datenverarbeitung auch im privaten Leben zu tun hat – so müssen wir damit leben wenn man/frau immer und überall erreichbar sein mag und kaum ohne permanenten Internetzugang auskommt.

      Seinerzeit war es undenkbar, sich freiwillig permanent mithörende Geräte in die Wohnung zu stellen, heutzutage werden die „personal assistants“ viel und gern genutzt, von Apples Siri über Tools von Google hin zu Amazons Alexa.

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