Die Steuer-Identifikationsnummer soll jetzt als Personenkennziffer zum Datenabgleich von Behörden eingesetzt werden.
Der gläserne Bürger.
Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor:
„Im Falle eines gesetzlich geregelten Datenaustausches von
Daten einer bestimmten Person zwischen zwei Behörden soll zukünftig die steuerliche Identifikationsnummer genutzt werden.“
Die Rechtsnorm(en) werden im Rahmen der Registermodernisierung erarbeitet, ein Gesetzentwurf des BMI soll noch in diesem Sommer vom Bundeskabinett beschlossen werden.
Alle über eine Person gespeicherten Daten können damit einfach zusammengeführt werden.
Es ist davon auszugehen, dass dieser Ansatz verfassungswidrig ist – bereits beim legendären Volkszählungsurteil wurde dem Registerabgleich die Unvereinbarkeit mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht beschieden.
„Die DDR Personenkennzahl ist zurück. Demnächst für alle Bundesbürger. Mit der Steuer-ID.“ weiterlesen