Es geht auch anders! Das neue Berliner Polizeigesetz ist progressiv. Anders als in anderen Bundesländern.
Einige Details:
- keine Quellen-Telekommunikationsüberwachung, sondern klassische Telekommunikationsüberwachung beim Dienstanbieter (mit Richterbeschluss)
- keine Nutzung der Palantir-Software wie in Hessen oder NRW
- einen finalen Rettungsschuss wird es in Berlin nicht geben
- Polizeibeamte müssen Name und Dienstnummer sichtbar tragen
- Bodycams sollen zur Dokumentation polizeilicher Maßnahmen getragen werden
- Präventivhaft wird auf maximal 2 Tage beschränkt, bislang waren es 4 Tage – in Bayern können Personen sogar unbegrenzt festgehalten werden
Weitere Informationen
- netzpolitik.org – Neues Polizeigesetz: Berlin macht es besser
- Tagesspiegel – Bodycams, Gewahrsam, V-Leute: Das plant Rot-Rot-Grün im neuen Berliner Polizeigesetz (Achtung: die Webseite bindet Aktivitätenverfolgung und andere externe Inhalte ein)
- Blog-Beitrag – Film „Nichts zu verbergen – viel zu verlieren.“ Das Polizeigesetz in Hessen
- Und hier noch der Gesetzentwurf „Drucksache 18/1163“, da bei keinem der sonstigen Artikel verlinkt: Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Die Linke und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und anderer Gesetze (PDF)