Die KI-Verordnung und die Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz zu KI

Die EU ist Vorreiter und versucht sich an einer Harmonisierung der Gesetzgebung zur KÜNSTLICHEN INTELLIGENZ – Kernstück ist die KI-Verordnung (KI-VO bzw. „AI Act“). Im März nahm sie die letzte Hürde: die Zustimmung des Europaparlaments.

In Kraft treten wird sie nach bestimmten Fristen beginnend mit der Veröffentlichung, vorausssichtlich noch in dieser Legislaturperiode des EU-Parlaments.

Vor der Verabschiedung im Europaparlament gab es Diskussionen über biometrische Identifizierungsmethoden, die nun (doch) in bestimmten Ausnahmesituationen für die Strafverfolgung erlaubt sind. Außerdem gab es Bestrebungen, allgemeine KI-Systeme wie bspw. Large Language Modelle (LLMs) auszunehmen, um europäische Unternehmen nicht zu benachteiligen – ausgenommen sind nun lediglich kleinere Modelle.

Ziel der Verordnung ist einerseits die Regulierung als risikoreich kategorisierter KI-Systeme und andererseits die Förderung von Innovationen innerhalb der EU.

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Chatkontrolle auf Eis, freiwillige Kontrolle soll verlängert werden

Nachdem sich Ende 2023 keine Einigung unter den Mitgliedsstaaten abzeichnete, wird die verpflichtende Chatkontrolle keine Gesetzeskraft vor der EU-Wahl im Mai erhalten.

Die derzeitige Ausnahmeregelung nach der Anbieter wie Meta und Microsoft Chatinhalte auf Kinderpornographie scannen dürfen, soll über August 2024 hinaus verlängert werden.

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