Automatische Entscheidungsfindung und ein Prüfschema entsprechend Art. 22 DSGVO

Nicht nur Hochschulen automatisieren zunehmend datenintensive Prozesse. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) wird die Automatisierung verstärken. Aber welche Konsequenzen ergeben sich daraus?

Im Beitrag von Dr. Mattis Neiling in den BvD-News 2/2025 werden Anwendungsfälle vorgestellt und geprüft, inwiefern eine automatische Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO vorliegt.

Das vorgestellte Prüfschema steht als Download zur eigenen Verwendung bereit.

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Nachtrag

Dr. Mattis Neiling ist „Invited Speaker“ bei der 12. DFN-Datenschutz-Konferenz am 9.-10. Dezember in Hamburg

12. DFN-Konferenz Datenschutz

Dr. Mattis Neiling

Automatische Entscheidungsfindungen und ihre datenschutzrechtlichen Grenzen.

Abstract

Mit zunehmender Digitalisierung werden Abläufe und Prozesse automatisiert. Werden künftig Maschinen über unser Leben bestimmen?

Der Artikel 22 DSGVO bildet den Rahmen für automatische Entscheidungsfindungen. Doch wo liegen die Grenzen des Zulässigen?

Es wird ein praxisbezogenes Prüfschema vorgestellt, das einfach anzuwenden ist. Zahlreiche Beispiele werden diskutiert:

  • KI-basierter Kundensupport, Navigationssysteme, Partnerbörsen,
  • elektronische Prüfungen, Zulassung & Immatrikulation an Hochschulen,
  • Sozialbetrugsprüfung, Blitzer- u.a. amtliche Bescheide,
  • E-Recruiting, medizinische Diagnostik,
  • biometrische Videoüberwachung, bewaffnete Drohnen und autonome Waffensysteme.

Es zeigt sich, dass der Artikel 22 nur für bestimmte Szenarien anwendbar ist. Selbst in diesen wenigen Fällen kann durch Anpassung der Verarbeitungstätigkeit eine automatische Entscheidungsfindung zulässig werden.

CDU/CSU-Bundestagsfraktion strebt Schwächung der Datenschutzbehörden an

Angestoßen von den Wirtschaftsministern wird über eine Reform der Datenschutzaufsicht diskutiert: Die Landesbehörden sollen Verantwortung abgeben, damit Unternehmen durch die föderale Struktur keine Wettbewerbsnachteile haben.

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Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz – Vertrauen statt Datenschutz?

Am 19.2.20 veröffentlichte die Europäische Kommission das von Fr. von der Leyen angekündigte Konzept zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI). Von staatlicher Regulierung wird zunächst abgesehen, KI wird als Motor der Digitaliserung betrachtet und Innovationen sollen gefördert statt stark beschränkt werden.

Wie Datenschutz dabei sichergestellt werden kann, bleibt im Ungewissen – beispielsweise wird auf die Anonymisierung von Daten nicht eingegangen.
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