Nicht nur Hochschulen automatisieren zunehmend datenintensive Prozesse. Der Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) wird die Automatisierung verstärken. Aber welche Konsequenzen ergeben sich daraus?
Im Beitrag von Dr. Mattis Neiling in den BvD-News 2/2025 werden Anwendungsfälle vorgestellt und geprüft, inwiefern eine automatische Entscheidungsfindung gemäß Art. 22 DSGVO vorliegt.
Das vorgestellte Prüfschema steht als Download zur eigenen Verwendung bereit.
Weitere Informationen
- Dr. Mattis Neiling: Automatische Entscheidungsfindung an Hochschulen, erschienen in BvD-News 2/25, http://bvdnet.de/de/bvd-news/
- Folien des Vortrags auf der Jahrestagung des Berufsverbands der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. am 28. Mai 2025 (PDF)
- Download des Word-Templates „Prüfschema für automatische Entscheidungsfindungen nach Art. 22 DSGVO“ (.docx)
Nachtrag
Dr. Mattis Neiling ist „Invited Speaker“ bei der 12. DFN-Datenschutz-Konferenz am 9.-10. Dezember in Hamburg
Dr. Mattis Neiling
Automatische Entscheidungsfindungen und ihre datenschutzrechtlichen Grenzen.
Abstract
Mit zunehmender Digitalisierung werden Abläufe und Prozesse automatisiert. Werden künftig Maschinen über unser Leben bestimmen?
Der Artikel 22 DSGVO bildet den Rahmen für automatische Entscheidungsfindungen. Doch wo liegen die Grenzen des Zulässigen?
Es wird ein praxisbezogenes Prüfschema vorgestellt, das einfach anzuwenden ist. Zahlreiche Beispiele werden diskutiert:
- KI-basierter Kundensupport, Navigationssysteme, Partnerbörsen,
- elektronische Prüfungen, Zulassung & Immatrikulation an Hochschulen,
- Sozialbetrugsprüfung, Blitzer- u.a. amtliche Bescheide,
- E-Recruiting, medizinische Diagnostik,
- biometrische Videoüberwachung, bewaffnete Drohnen und autonome Waffensysteme.
Es zeigt sich, dass der Artikel 22 nur für bestimmte Szenarien anwendbar ist. Selbst in diesen wenigen Fällen kann durch Anpassung der Verarbeitungstätigkeit eine automatische Entscheidungsfindung zulässig werden.