Es gibt einen Angemessenheitsbeschluss der EU Kommission für die USA, der auf dem EU-U.S. Data Privacy Framework basiert.
Der Beschluss legt fest, dass die Vereinigten Staaten ein angemessenes Schutzniveau – vergleichbar mit dem der Europäischen Union – für personenbezogene Daten gewährleisten. Der Zugang von US-Geheimdiensten zu EU-Daten sei auf ein notwendiges und verhältnismäßiges Maß beschränkt.
Die gute Nachricht zuerst:
Die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA ist jetzt wieder rechtssicher umsetzbar.
Dazu müssen sich die datenverarbeitenden US-Unternehmen -wie in den ersten beiden Runden- den Regeln des Data Privacy Framework verpflichten, indem Sie sich in einer Website des U.S. Department of Commerce (DoC) registrieren.
Die schlechte Nachricht:
Auch dieser Angemessenheitsbeschluss wird dem EuGH vorgelegt werden und die wesentliche Kritik am Privacy Shield bleibt für das Privacy Framework bestehen.
Insofern muss damit gerechnet werden, dass auch der Privacy Framework fällt. Es ist ein Spielen auf Zeit.
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