Ende-zu-Ende-Verschlüsselung soll EU-weit von (Strafverfolgungs-)behörden ausgehebelt werden können.

Eine aktuelle Initiative der EU Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, an der Schaffung von Lösungen zur Entschlüsselung verschlüsselter Kommunikation zu arbeiten.

Erklärtes Ziel ist der Zugriff auf private, verschlüsselte Nachrichten. Begründet wird es nicht nur mit dem Kampf gegen Terrorismus und organisierte Kriminalität, sondern Kindesmißbrauch wird angeführt. Die europäischen Strafverfolgungsbehörden wollen ihre Befugnisse und Möglichkeiten weiter ausdehnen: Online-Durchsuchung und Staats-Trojaner, stille SMS und weitere Überwachungsmethoden genügen ihnen nicht, sie wollen den Vollzugriff auf alle Daten (zunächst noch mit Richtervorbehalt).

Im gleichen Atemzug wird in dem Papier auf die Bedeutung von Verschlüsselung für die Wahrung der Privatsphäre verwiesen, die nicht untergraben werden soll.

Das ist ein nicht auflösbarer Widerspruch!

Wenn ein Zugriff in Einzelfällen erfolgen soll, muss er für jede Kommunikation möglich sein, so dass es keine sichere Verschlüsselung mehr gäbe.

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Die DDR Personenkennzahl ist zurück. Demnächst für alle Bundesbürger. Mit der Steuer-ID.

Die Steuer-Identifikationsnummer soll jetzt als Personenkennziffer zum Datenabgleich von Behörden eingesetzt werden.

Der gläserne Bürger.

Das geht aus der Antwort auf eine Anfrage der Grünen im Bundestag hervor:

„Im Falle eines gesetzlich geregelten Datenaustausches von
Daten einer bestimmten Person zwischen zwei Behörden soll zukünftig die steuerliche Identifikationsnummer genutzt werden.“

Die Rechtsnorm(en) werden im Rahmen der Registermodernisierung erarbeitet, ein Gesetzentwurf des BMI soll noch in diesem Sommer vom Bundeskabinett beschlossen werden.

Alle über eine Person gespeicherten Daten können damit einfach zusammengeführt werden.

Es ist davon auszugehen, dass dieser Ansatz verfassungswidrig ist – bereits beim legendären Volkszählungsurteil wurde dem Registerabgleich die Unvereinbarkeit mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht beschieden.

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Berlins Polizeigesetz – Besser als das anderer Länder: Weder Staats-Trojaner noch finaler Rettungsschuss, dafür Kennzeichnungspflicht und Bodycams für Beamte, …

Es geht auch anders! Das neue Berliner Polizeigesetz ist progressiv. Anders als in anderen Bundesländern.

Einige Details:

  • keine Quellen-Telekommunikationsüberwachung, sondern klassische Telekommunikationsüberwachung beim Dienstanbieter (mit Richterbeschluss)
  • keine Nutzung der Palantir-Software wie in Hessen oder NRW
  • einen finalen Rettungsschuss wird es in Berlin nicht geben
  • Polizeibeamte müssen Name und Dienstnummer sichtbar tragen
  • Bodycams sollen zur Dokumentation polizeilicher Maßnahmen getragen werden
  • Präventivhaft wird auf maximal 2 Tage beschränkt, bislang waren es 4 Tage – in Bayern können Personen sogar unbegrenzt festgehalten werden

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Gesetzentwurf erregt die Gemüter: Staats-Trojaner für alle Geheimdienste

Bald sollen alle deutschen Geheimdienste Smartphones und Computer hacken dürfen. Die geplanten Änderungen von mehreren Gesetzen sollen die Rechtslage neu regeln.

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