Nach dem Urteil des EuGH „Schrems 2“ im Sommer letzten Jahres nahmen beide Berliner Universitäten gemeinsame Verhandlungen mit Zoom auf. Beteiligt waren neben den Fachverantwortlichen auch die Datenschützer*innen beider Einrichtungen.
Wir konnten in mehreren intensiven Verhandlungsrunden mit Zoom bewirken, dass wesentliche Anforderungen an den Datenschutz im neuen Vertrag berücksichtigt werden und dieser allen Berliner Hochschulen von Zoom angeboten wird.
Soweit uns bekannt sind die vereinbarten Änderungen weitreichender als die sonst ausgehandelten Verträge zu kommerziellen Videokonferenz-Tools.
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