Es geht auch anders! Das neue Berliner Polizeigesetz ist progressiv. Anders als in anderen Bundesländern.
Einige Details:
- keine Quellen-Telekommunikationsüberwachung, sondern klassische Telekommunikationsüberwachung beim Dienstanbieter (mit Richterbeschluss)
- keine Nutzung der Palantir-Software wie in Hessen oder NRW
- einen finalen Rettungsschuss wird es in Berlin nicht geben
- Polizeibeamte müssen Name und Dienstnummer sichtbar tragen
- Bodycams sollen zur Dokumentation polizeilicher Maßnahmen getragen werden
- Präventivhaft wird auf maximal 2 Tage beschränkt, bislang waren es 4 Tage – in Bayern können Personen sogar unbegrenzt festgehalten werden