Damit mensch weiß, mit wem mensch es zu tun hat!
Das Bundesinnenministerium hat eine entsprechende Novelle des Telekommunikationsgesetzes TKG vorgelegt.
Zusammen mit der geplanten Entschlüsselung von verschlüsselter Kommunikation und der Überwachung des Datenverkehrs durch Geheimdienste und andere Behörden führt das zu mehr Transparenz der Bürger.
Seit einiger Zeit ist eine (Video-)Authentifizierung für Mobiltelefonnummern zwingend vorgeschrieben, das Prozedere soll also auf weitere Dienste ausgedehnt werden.
Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung taucht in dem Gesetzentwurf auch wieder auf.