Digitale Souveränität: Wie sie an Hochschulen gelingen kann

Der Begriff der digitalen Souveränität geistert schon länger durch die Medien, aber was bedeutet es und gibt es bereits Erfolge? Wie tragen auch deutsche Hochschulen dazu bei, diese zu stärken?

Digitale Souveränität bedeutet, nicht abhängig zu sein von einzelnen Anbietern und deren digitalen Produkten, sondern selbst über IT-Systeme und Daten zu bestimmen.

Das Thema wird verstärkt im europäischen und nationalen Kontext angesprochen, da die Politik mittlerweile erkannt hat, dass es großer Anstrengungen bedarf um in der IT unabhängiger von den US-IT-Giganten zu werden. Die Versäumnisse der letzten Jahrzehnte werden daran deutlich, dass weder Verwaltung und  Unternehmen noch die Bürger*innen kaum mehr ohne US-amerikanische Dienste auskommen: Angefangen von Betriebssystemen wie Windows, MacOS und Android über Standardsoftware wie MS Office und Chrome hin zu Cloud-basierten Services wie Social Media oder Videokonferenztools.

Es ist zu befürchten, dass die gewachsene Marktmacht in den nächsten Jahren nicht gebrochen werden kann. Die Frage bleibt, welche Gestaltungsspielräume jetzt und in Zukunft existieren – ob man den Anbietern auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist, so dass diese die Bedingungen diktieren können, oder ob Alternativen bestehen.

Es gibt seit langem Initiativen, in denen eigene Wege beschritten und alternative Angebote entwickelt werden – vornehmlich handelt es sich um Open Source Projekte, die eine größere Verbreitung finden und zumeist spendenbasiert an Qualkität gewinnen und in einigen Fällen gute Substitute für kommerzielle Produkte sind. Die (technischen) Hochschulen können hier mit Ihrer Kompetenz punkten und zur  Verbesserung der Produkte beitragen, indem sie künftig Mittel umschichten und stärker in Open Source Software investieren.

Mit BigBlueButton und Nextcloud sind bereits angegangene Wege zu einer zunehmenden digitalen Souveränität an den Hochschulen sichtbar, die wir näher beschreiben.

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Vor – während – nach einem Cyberangriff: Wie am besten reagieren?

Zu den Erfahrungen mit den Folgen des Cyberangriffs seit April beantwortete Mattis Neiling als Datenschutzbeauftragter Fragen in einem Panel der 4. Jahrestagung Cybersecurity am 28.10.2021. Er stellte dabei einige auch aus Sicht des Datenschutzes wichtige Punkte in den Vordergrund, die in diesem Beitrag näher ausgeführt werden:

  • Bewährt haben sich Notfallpläne, die für die beteiligten Mitarbeiter*innen klare Handlungsstrategien aufzeigen.
  • Die umgehende Konstitution eines Krisenstabs ist sinnvoll für ein geordnetes Vorgehen, das alle Belange bedenkt
  • Die Wiederinbetriebnahme der Dienste berücksichtigt die IT-forensische Analyse, erfolgt umsichtig und mit Verbesserungen der Sicherheitsarchitektur

Antworten auf einige Fragen werden im Anschluss daran dargestellt, u.a. eine Chronologie der Ereignisse in Folge des Cyberangriffs seit Ende April.

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Vortrag „Crypto Wars: Ende der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?!“

Wie funktioniert Verschlüsselung, wie sicher kann sie sein, welche Angriffsmöglichkeiten und gesetzgeberischen Bestrebungen gibt es?

Zunächst wird das Prinzip der symmetrischen und asymmetrsichen „public-key“ Verschlüsselung erläutert, anschließend Angriffsszenarien diskutiert und schließlich die weltweiten Gesetzesinitiativen zur Unterwanderung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angerissen.

Verschlüsselte Kommunikation ist wichtig!

„Digitale Inhalte bleiben nur mit Verschlüsselung vertraulich.

Digitale Selbstbestimmung bedeutet, die Hoheit über die eigenen Daten zu behalten und selbst zu entscheiden mit wem mensch sie teilt.“

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Verbesserte Vertragsbedingungen nach gemeinsamen Verhandlungen von HU und TU mit Zoom

Nach dem Urteil des EuGH „Schrems 2“ im Sommer letzten Jahres nahmen beide Berliner Universitäten gemeinsame Verhandlungen mit Zoom auf. Beteiligt waren neben den Fachverantwortlichen auch die Datenschützer*innen beider Einrichtungen.

Wir konnten in mehreren intensiven Verhandlungsrunden mit Zoom bewirken, dass wesentliche Anforderungen an den Datenschutz im neuen Vertrag berücksichtigt werden und dieser allen Berliner Hochschulen von Zoom angeboten wird.

Soweit uns bekannt sind die vereinbarten Änderungen weitreichender als die sonst ausgehandelten Verträge zu kommerziellen Videokonferenz-Tools.

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Personalräte und Datenschutzbeauftragte der Berliner Hochschulen setzen sich für Open-Source-Videokonferenztools ein

Die Arbeitsgemeinschaft der Berliner Personalräte und Datenschutzbeauftragten der Berliner Hochschulen zu IT-Fragen hat ein Positionspapier verabschiedet, indem die Hochschulen aufgefordert werden, starkes Engagement für den Betrieb und die Weiterentwicklung von Open-Source-Videokonferenztools wie BigBlueButton (BBB) und Jitsi zu zeigen.

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E-Mails an mehrere Adressaten senden – was sollten Sie dabei beachten?

E-Mail-Adressen sind personenbezogene Daten, sollten also nicht ohne Zustimmung Dritten mitgeteilt werden.

Nutzen Sie deshalb für die Adressierung das Feld BCC (Blind Copy), wenn Sie eine E-Mail an einen größeren Personenkreis direkt aus einem E-Mail-Programm wie Outlook oder Thunderbird senden möchten. Gegebenenfalls können Sie auch eine Mailing-Liste für den Versand nutzen.

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Wie können geheime Online-Abstimmungen durchgeführt werden?

In Pandemiezeiten sind wir gezwungen, Gremiensitzungen und die darin notwendigen Abstimmungen online durchzuführen.

Wir diskutieren hier, wie geheime Abstimmungen online durchgeführt werden können und zeigen einige Grenzen auf.

Außerdem verweisen wir auf eine ausführliche Anleitung für das Abstimmungstool in Webex.

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Registermodernisierung: Steuer-ID steht als übergreifender Identifizierer fest

Der Bundestag hat das Gesetz im Dezember beraten und es steht kurz vor der Verabschiedung mit der Koalitionsmehrheit. Und das, obwohl sich bei der Anhörung im Bundestag mehrere Experten bei der Anhörung dagegen aussprachen.

Das informationelle Selbstbestimmungrecht wird damit faktisch ausgehebelt. „Registermodernisierung: Steuer-ID steht als übergreifender Identifizierer fest“ weiterlesen

Die NSA rät: Beschränken Sie die Preisgabe Ihrer Standortdaten.

Hier ist eine aktuelle Anleitung von denen die wissen müssen wie es geht. Zur Erinnerung: Die Überwachungsaktivitäten der National Security Agency (NSA) wurden von Edward Snowden publik gemacht.

Gut zu wissen:

Der Standort wird von den Geräten immer erfasst, egal ob GPS und Netzwerke deaktiviert sind. Selbst im Flugmodus kann eine Ortung möglich sein.

Nichts desto trotz gibt die NSA Empfehlungen, wie die Preisgabe der Standortdaten reduziert werden kann.

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Was ist der Unterschied zwischen Apps, Programmen, Browser-Erweiterungen, Plugins und Web-Apps?

Seit wir im Corona Home-Office arbeiten, geistern diese Begriffe durch alle Kanäle. Was ist was? Und worin unterscheiden sich diese überhaupt?

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