Crypto Wars 2.0 – EU Kommission forciert Chatkontrolle in Gesetzentwurf

Wir berichteten bereits darüber, jetzt macht die Kommission ernst mit der digitalen Massenüberwachung:

Alle Dienstanbieter sollen verpflichtet werden,
jede (private) Kommunikation auf kinderpornographische Inhalte zu scannen.

Derzeit ist es noch freiwillig, künftig aber gefordert, dass alle Inhalte kontrolliert werden müssen. Es ist nur eine Frage der Zeit, dass die Begehrlichkeiten der Behörden nicht auf kinderpornographische Inhalte beschränkt bleiben werden, was in einer Domäne funktioniert, kann leicht adaptiert werden.

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EU-Verordnung plant Scans von Nutzerinhalten auf Endgeräten

Alle Strafverfolger wollen es, Apple hat bereits gezeigt, wie es geht.

Endgeräte scannen, bevor die Kommunikation verschlüsselt wird.

Die EU Kommission lanciert eine Verordnung, die Tech-Unternehmen und Telekommunikations-Anbieter dazu verpflichten soll, Endgeräte der Nutzer*innen und Kommunikation auf strafbare Inhalte zu scannen und diese automatisiert an die Behörden weiterzugeben.

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Koalitionsvertrag vereinbart Stärkung der Bürgerrechte im Digitalen

Ja!

Der gestern präsentierte Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP greift viele Forderungen aus der Zivilgesellschaft auf, u.a.

  • Überprüfung der Sicherheitsgesetze in einer Überwachungsgesamtrechnung, die wissenschaftlich evaluiert wird
    (statt wie bisher: massive Ausweitung der Befugnisse und Staatstrojaner-Einsatz)
  • Videoüberwachung und biometrische Identifizierungen sollen im öffentlichen Raum (weitgehend) unterbleiben
    (statt wie bisher diskutiert: Digitale Kontrolle des öffentlichen Raumes ausweiten)
  • Meldepflicht von Sicherheitslücken an das BSI durch staatliche Stellen
    (statt wie bisher: diese einzukaufen um sie für Onlinedurchsuchungen / Staatstrojaner zu nutzen oder als Angreifer Hackbacks vorzunehmen)
  • Neuausrichtung des BSI als unabhängigere IT-Sicherheits-Instanz
  • ein Recht auf sichere Verschlüsselung
    (statt wie bisher: Aushöhlung und Hintertüren)
  • Legalisierung der Aufdeckung von Schwachstellen „responsible disclosure“
    (statt wie bisher: Strafverfolgung)
  • Herstellerhaftung für Schäden, die fahrlässig durch IT-Sicherheitslücken verursacht werden
    (statt wie bisher: Bitten um Produktverbesserung)
  • Ersatzteile und Updates sollen für die gesamte Lebenszeit von Produkten verfügbar sein
    (statt wie bisher: Hoffen auf freiwillige Selbstverpflichtung)
  • Open Source und offene Standards sollen bei öffentlichen Softwareentwicklungsprojekten die Regel sein „public money for public code“
  • Anonyme / pseudonyme Nutzung von Diensten soll möglich sein
    (statt wie bisher diskutiert: Klarnamenpflicht)
  • Regelungen zur Anonymisierung von Daten sowie Strafbarkeit von De-Anonymisierung

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Cyber(un)sicherheit: Strategie von der Bundesregierung beschlossen

Die vom Innenministerium erarbeitete Strategie wurde vielfach kritisiert – nun wird die Aufweichung der Cybersicherheit zum Regierungsprogramm.

Statt für eine Erhöhung der Cybersicherheit durch entsprechende Gesetze mit strafbewehrten Auflagen zu sorgen, sollen Geräte und Software löchrig bleiben wie ein Schweizer Käse.

Kein Gerät ist sicher.
Jede*r ist betroffen.

Letztlich zeigt die Strategie, wohin die Reise geht: Überwachung und Kontrolle. Es wurden bereits etliche Gesetze beschlossen und weitere Gesetzesinitiativen sind auf dem Weg, sowohl in Deutschland als auch international (siehe den Blogbeitrag dazu).

Eine weitere Kritik an der Strategie: Die Weichen wurden noch vor der Bundestagswahl gestellt, statt der neuen Bundesregierung einen Gestaltungsspielraum einzuräumen.

Aus dem Inhalt der Cyber(un)sicherheitsstrategie 2021:

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aushöhlen: Hintertüren für Behörden – Anbieter sollen Klartext-Zugang ermöglichen.
  • Sicherheitslücken ausnutzen: Legaler Angriff über 0-day-Exploits und andere Schwachstellen; Hacking-Auftrag für das BSI und das neu geschaffene ZITiS (Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich).
  • Staatstrojaner für alle: neben den Geheimdiensten dürfen Polizei und Zoll diese nutzen (das BKA hat bereits 2019 den Staatstrojaner Pegasus der NSO Group für eine Million € beschafft).

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Endlich: Staatstrojaner auch ohne Tatverdacht präventiv durch Polizei und Geheimdienste einsetzbar

Heute wird das vielfach diskutierte und nur punktuell angepasste Bundespolizeigesetz im Bundestag beschlossen.

Es ist nun den Polizeibehörden und Geheimdiensten möglich ohne Strafantrag die Rechner unbescholtener Bürger zu hacken und mit Staatstrojanern zu versehen. Für die Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) musste zumindest ein Tatverdacht bestehen.

Sicherheitslücken dürfen dabei ausgenutzt und Schadsoftware installiert werden.

Die Telekommunikationsanbieter sind dabei zur Mitwirkung verpflichtet.

Der Grundrechtseingriff ist so massiv, dass bereits jetzt absehbar ist, dass das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht gekippt werden wird. Allerdings wird bis dahin noch viel Wasser die Spree hinunter fließen.

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Nachtrag v. 23.9.2021

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat insgesamt 7 Klagen gegen die einschlägigen Gesetze zum Staatstrojaner eingereicht sowie zuletzt eine Beschwerde beim Bundesdateschutzbeauftragten gegen den Kauf und die Nutzung der Software Pegasus durch das BKA.

Vortrag „Crypto Wars: Ende der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung?!“

Wie funktioniert Verschlüsselung, wie sicher kann sie sein, welche Angriffsmöglichkeiten und gesetzgeberischen Bestrebungen gibt es?

Zunächst wird das Prinzip der symmetrischen und asymmetrsichen „public-key“ Verschlüsselung erläutert, anschließend Angriffsszenarien diskutiert und schließlich die weltweiten Gesetzesinitiativen zur Unterwanderung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung angerissen.

Verschlüsselte Kommunikation ist wichtig!

„Digitale Inhalte bleiben nur mit Verschlüsselung vertraulich.

Digitale Selbstbestimmung bedeutet, die Hoheit über die eigenen Daten zu behalten und selbst zu entscheiden mit wem mensch sie teilt.“

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Datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für Online-Dienste in Lehre & Forschung

Wir erläutern, welche Dinge bei der datenschutzkonformen Nutzung von Online-Diensten an der TU Berlin bedacht werden sollten. Der Fokus liegt in diesem Beitrag auf deren Nutzung im Rahmen von Lehre & Forschung.

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Crypto Wars – der Kampf um Verschlüsselung

Als Crypto Wars werden die Auseinandersetzungen zwischen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren bezeichnet, in denen es um vertrauliche Kommunikation geht. Den staatlichen Stellen geht es darum, Vertraulichkeit technisch und rechtlich zu erschweren und diese letztendlich unmöglich zu machen. Vertrauliche, verschlüsselte Kommunikation wird dabei als problematisch, wenn nicht sogar als gefährlich und kriminell eingestuft, die gesamte Kommunikation soll abgehört und mitgelesen werden können. Gegner sind dabei Akteure der Zivilgesellschaft, die teilweise auch Unterstützung in Politik und Wirtschaft finden.

Verschlüsselung ist mittlerweile weitverbreitet:
  • Webseiten und E-Mails werden überwiegend mit SSL/TLS verschlüsselt übertragen,
  • Messenger wenden Ende-zu-Ende-Verschlüsselung an,
  • VoIP-Telefonie und Videokonferenzen erlauben Verschlüsselung und
  • selbst E-Mails werden zunehmend mit S/Mime oder PGP verschlüsselt statt als Klartext gesendet

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Steuer-ID wird neue Personenkennzahl

Der Bundesrat hat dem umstrittenen Gesetz zur Registermodernisierung zugestimmt.

Damit wird der gläserne Bürger Realität:

Künftig wird in amtlichen Registern und Datenbanken die Steuer-ID als identifizierendes Merkmal mitgeführt, so dass direkte Verknüpfungen der Daten von Bürgern technisch möglich sind.

Nach Einschätzung von Grundrechtsexperten und der Datenschutzaufsichtsbehörden ist das Gesetz verfassungswidrig, auch da es mildere Mittel gibt.

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Blogbeiträge zum Thema:

Endlich: Ausweispflicht für E-Mail und Messenger in geplanter TKG-Novelle

Damit mensch weiß, mit wem mensch es zu tun hat!

Das Bundesinnenministerium hat eine entsprechende Novelle des Telekommunikationsgesetzes TKG vorgelegt.

Zusammen mit der geplanten Entschlüsselung von verschlüsselter Kommunikation und der Überwachung des Datenverkehrs durch Geheimdienste und andere Behörden führt das zu mehr Transparenz der Bürger.

Seit einiger Zeit ist eine (Video-)Authentifizierung für Mobiltelefonnummern zwingend vorgeschrieben, das Prozedere soll also auf weitere Dienste ausgedehnt werden.

Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung taucht in dem Gesetzentwurf auch wieder auf.

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