Installieren Sie Addons wie NoScript oder Privacy-Badger um unliebsame Datensammler auszusperren. Auch wenn es Zeit kostet, die Mühe lohnt sich!
„Browser-Erweiterungen zum Schutz der Privatsphäre nutzen“ weiterlesen
Installieren Sie Addons wie NoScript oder Privacy-Badger um unliebsame Datensammler auszusperren. Auch wenn es Zeit kostet, die Mühe lohnt sich!
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In den Windows Datenschutz-Einstellungen können Berechtigungen für einzelne Apps erteilt oder verweigert werden. Das funktioniert gut für Apps aus dem Microsoft-Store, nicht aber für andere installierte Programme, die als Desktop-Apps bezeichnet werden, z.B. Webbrowser oder Videokonferenz-Apps. Diesen Desktop-Apps können Sie die Berechtigungen nicht einzeln erteilen oder entziehen, sondern nur für alle Apps gleichzeitig.
Außerdem ist das Berechtigungskonzept in Windows 10 nicht durchgängig implementiert, so dass Desktop-Apps Zugriff auf Daten oder Peripheriegeräte wie das Mikrofon bekommen können, obwohl die Berechtigung nicht erteilt wurde.
„Windows 10: Zugriff auf Mikrofon ist ohne erteilte Berechtigung möglich?“ weiterlesen
Wir geben Empfehlungen, wie Sie anonym an Online-Veranstaltungen der TU teilnehmen können.
Seit wir im Corona Home-Office arbeiten, geistern diese Begriffe durch alle Kanäle. Was ist was? Und worin unterscheiden sich diese überhaupt?
ergänzt am 8. Juni 2021.
Zoom kann mit der Hersteller-eigenen Zoom-App oder direkt über einen Browser genutzt werden. Wir vergleichen die Vor- und Nachteile beider Varianten.
„Zoom-App oder Zoom direkt im Browser nutzen?“ weiterlesenIn Zoom kann der Host alle Mikrofone stummschalten und eine Stummschaltung aufheben. In der Voreinstellung ist dieses auch ohne Zustimmung der Teilnehmer*innen möglich. Leider lässt es sich nicht in den globalen Zoom Einstellungen konfigurieren. Wir beschreiben, wie Nutzer*innen die Mikrofon-Aktivierung steuern können.
Das ISIS/Zoom-Team hat in Abstimmung mit dem Team Datenschutz strenge globale Voreinstellungen vorgenommen. Einige kritische Punkte können nicht durch den Host abgeändert werden, beispielsweise tritt man einem Meeting immer mit ausgeschaltetem Video und stummgeschalteten Mikrofon bei.
„Zoom: Aufhebung der Stummschaltung des Mikrofons nur mit Zustimmung“ weiterlesen
Wir stellen hier Informationen zusammen, wie Zoom an der TU betrieben wird und wie Veranstalter und Teilnehmer die Software datensparsam nutzen können. Dieser Beitrag wird regelmäßig ergänzt.
„Zoom Datenschutz-gerecht im Online-Lehrbetrieb nutzen“ weiterlesen
1. Office-Dokumente mit Kennwort schützen am Beispiel von Word 2016
Bei Excel, PowerPoint, usw. ist entsprechend zu verfahren.
„Schritt-für-Schritt-Anleitung: Dateien mit Passwort schützen“ weiterlesen
Oft verliert man beim Versenden von E-Mails den Schutz von personenbezogenen Daten aus den Augen. Daher möchten wir Sie mit diesem Beitrag sensibilisieren und Ihnen aufzeigen, wie mit wenigen Schritten der Datenschutz im E-Mailverkehr beachtet werden kann und auch sollte.
Bei der Versendung von personenbezogenen Daten per E-Mail kommt es im Wesentlichen auf die folgenden Punkte an:
Uns erreichen viele Anfragen, welche Videokonferenz-Software für den dienstlichen Einsatz genutzt werden kann.
Nutzen Sie tubmeeting.tu-berlin.de für Webmeetings und Telefonkonferenzen. Gut geeignet ist auch der Dienst des DFN unter https://www.conf.dfn.de/ Menüpunkt „Veranstalter Login“ – die TU Berlin ist als Einrichtung dem Dienst beigetreten. Allerdings sind derzeit die Ressourcen begrenzt.
Nicht eingesetzt werden sollen Skype, Zoom, FaceTime, Hangout, Whatsapp und andere Tools, die datenschutzrechtlich bedenklich sind.