Cookie-Urteil des Bundesgerichtshofs: Keine Werbe-Cookies ohne informiertes Opt-in!

Endlich eine Klarstellung aus Deutschland:

Für Werbe-Cookies gilt, dass sie nicht ohne informierte Zustimmung gesetzt werden dürfen. Der BGH stellt damit klar, dass die zur DSGVO widersprüchliche Formulierung im (aktuellen!) Telemediengesetz nicht greift.

Insbesondere wurde entschieden, dass voreingestellte Häkchen in einer Cookie-Zustimmung auf Webseiten nicht zulässig sind. Diese immer noch gängige Praxis wurde damit endlich als strafbar eingestuft.

Cookie-Einwilligungen unterzujubeln ist illegal.

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Bundesdatenschutzbeauftragter Kelber warnt vor Zoom wegen fehlender Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

Im Interview mit dem Handelsblatt rät er von Zoom und ähnlichen Tools ab, wenn personenbezogene Daten im Spiel sind.

Sind Bild und Ton in Videokonferenzen personenbezogen?

Mit einer Ausnahme: Passive Teilnahme an einer Videokonferenz, z.B. in der Online-Lehre – sofern ein Pseudonym gewählt und sowohl Mikro als auch Kamera ausgeschaltet bleiben.

Auf der Webseite des Bundesdatenschutzbeauftragten findet man eine Übersicht von Messenger-Diensten mit Video-Funktion, die er vom niederländischen Datenschutzbeauftragte übernahm.

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Hacker-Angriffe auf Remote Desktop Zugänge im TU Netz abgewehrt

Insbesondere beim Arbeiten im Homeoffice erfolgt der Zugriff auf den Dienstrechner durch einen sogenannten Remote Access (Fernzugriff).

Dieser Fernzugriff kann bei Windowsrechnern unter anderem über das Windows-eigene Remote Desktop Protokoll (RDP) erfolgen, welches bei nicht geeigneter Einstellung anfällig gegenüber von Hackerangriffen ist.

Aufgrund einer Reihe andauernder Angriffe hat die TU Berlin den Remote-Desktop-Service von außerhalb sperren müssen. Ein Fernzugriff mit RDP ist vom Homeoffice aus somit nur noch über das geschützte VPN (Virtuell Private Network) möglich.

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Verfassungsgericht erklärt Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den BND für verfassungswidrig

Das Grundsatzurteil zur Massenüberwachung nach Klage von Bündnis aus  Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. und Medienorganisationen stärkt die internationalen Menschenrechte und Pressefreiheit.

Weitere Informationen

Veröffentlichungen des Bundesverfassungsgerichts

Schritt-für-Schritt-Anleitung: Apps in einem Windows-Benutzerkonto verwalten

Für jedes Benutzerkonto können unterschiedliche Apps installiert werden, sowohl aus dem Microsoft-Store als auch als Desktop-Apps mit Installationsroutinen.

Die Apps aus dem Microsoft-Store können auch vom Standardbenutzer verwalter werden, also sowohl gelöscht als auch wieder installiert werden – und das sogar ohne Anmeldung mit einem Microsoft-Konto.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie überflüssige Apps beispeilsweise im dienstlichen Benutzerkonto deinstallieren können.

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Gehts noch? Microsoft mahnt Berlins Datenschutzbeauftragte ab

Microsofts Chefjurist beschwert sich in einem  Schreiben darüber, dass die Berliner Datenschutzbeauftragte einen Vermerk publizierte, in dem sie vor der ungeregelten Nutzung von Videokonferenz-Tools wie Microsoft Teams und Zoom eindringlich warnt.

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