3G-Regeln für Beschäftigte (der TU Berlin)

Mit dem Inkrafttreten des

„Gesetz(es) zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“

zum 24.11.2021 ist der § 28b neu ins Infektionsschutzgesetz eingefügt worden.

Danach müssen alle Arbeitgeber*innen  ab sofort sicherstellen und nachweisen, dass ausschließlich geimpfte, genesene oder getestete Beschäftigte die Arbeitsstätte betreten.

Gleichzeitig sind alle Beschäftigten verpflichtet, einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen tagesaktuellen Testnachweis innerhalb der Arbeitsstätte mit sich zu führen, zur Kontrolle zur Verfügung zu halten oder bei ihren Arbeitgeber*innen zu hinterlegen.

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Brandbrief der Berliner und Rheinland-Pfälzer Datenschutzbeauftragten: Schluss mit den Attacken auf den Datenschutz!

Der Datenschutz steht weder der Bewältigung der Coronakrise im Weg noch behindert er die Strafverfolgung.

Der EU-Datenschutzstandard ist eine Erfolgsgeschichte, auf die wir stolz sein können.

Datenschutz ein wichtiger Regulator und Steuerungsfaktor.

Datenschützer werden immer wieder als Verhinderer dargestellt, dabei versuchen sie die im Laufe der Geschichte mühsam erkämpften Grundrechte der Menschen auch in einer Zeit allumfassender Digitalisierung in die Zukunft zu retten.

Technische Innovationen sollen dem Menschen und nicht nur Investoren und Unternehmen dienen.

 

Kann mich die Corona-Warn-App schützen? Oder wirkt sie wie ein Placebo?

Was habe ich davon, wenn ich die App nutze?

Die App gibt eine scheinbare Sicherheit, nicht mit Covid 19 infiziert zu sein.

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Corona Warn-App: Im Wesentlichen alles richtig gemacht? Ein klares Jein!

Die Corona Warn-App wurde als Open Source Projekt umgesetzt, sammelt keine Daten auf zentralen Servern und erfüllt Datenschutzanforderungen.

Jedoch werden von den Smartphone-Herstellern Grenzen gezogen. Diese erhalten personenbezogene Daten auch durch die Nutzung der App und wie sie diese verwenden steht ihnen weitgehend frei.

Zum Beispiel:

Auf Android-Smartphones erhält Google meine Standortdaten, wenn ich die App nutzen will.

Das widerspricht dem kommunizierten Datensparsamkeitsprinzip, und wird von Google (technisch) erzwungen.

Die Bluetooth-Kontaktdaten werden ebenso auf Android-Systemebene verarbeitet und sind damit auch Googles Nutzungs- und Datenschutzbedingungen unterworfen.

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Google Maps kennt Dein Ansteckungsrisiko in Bus & Bahn

Zum Schutz vor Covid 19 zeigt Google mittlerweile bereits bei der Routenplanung an, wie voll eine Bahn ist. Google könnte uns dank der neuen Bluetooth-Schnittstelle auch gleich das Ansteckungsrisiko mitteilen, da der ungefähre Abstand der Passagiere in der Bahn ermittelt werden kann.

Für das Feature wird der Google-Standortverlauf anonymisiert ausgewertet. Google motiviert die Nutzer, dass sie ihn (dafür) freischalten.

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Geplante Corona Tracing-App soll Daten zentral speichern?

Um Kontakte von COVID-19 Infizierten zu informieren, werden Bluetooth-Verbindungen nutzende Apps entwickelt. Diskutiert werden zwei Ansätze: Zentrale Speicherung aller Daten und dezentrale Speicherung (d.h. ausschließlich auf den Endgeräten).

Nun zeichnet sich ab, dass die aus Datenschutzgründen bedenkliche zentrale Speicherung umgesetzt werden soll. Damit entstände ein riesiger „Big Data“ Pool, der Begehrlichkeiten seitens des Staates und privater Unternehmen weckt. Verknüpft mit anderen Datenbeständen können dadurch -so die berechtigten Befürchtungen- unter anderem nicht-anonyme Bewegungs- und Kontaktprofile vieler Menschen generiert werden.

Ein internationales Forschergremium mit deutscher Beteiligung hat nun einen Brandbrief veröffentlicht.

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Geheimdienst-Firma Palantir will EU Corona-App entwickeln

Alles Corona, oder was?

Die US Big-Data Firma Palantir steht in Verhandlungen mit mehreren EU-Staaten über die Entwicklung einer Corona-App. Auch in Deutschland wurde angefragt.

Weitere Informationen

Nachtrag vom 19. Juni

Glücklicherweise hat ein deutsches Konsortium von SAP & Telekom die Corona-Tracing-App als Open Source Projekt entwickelt, mittlerweile ist die App verfügbar und in der Diskussion, siehe auch den Blog-beitrag dazu.

 

 

Sicher im Homeoffice – Tipps vom BSI und anderen

Das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat die Top 5 der Anforderungen an Sicherheit im Homeoffice zusammengefasst.

Die ZECM gibt auch Hinweise zur IT-Sicherheit und Datenschutz im Homeoffice.

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Welche Software-Produkte werden an der TU typischerweise genutzt?

Das Team Datenschutz erarbeitet derzeit Empfehlungen, worauf die im Homeoffice arbeitenden Mitarbeiter*innen aus Datenschutz-Sicht bei den dafür genutzten dienstlichen und privaten Rechnern und anderen mobilen Geräten bei dienstlichen Aufgaben achten sollen. Erste allgemeine Informationen sind bereits im Infobrief des Krisenstabs vom 16. März 2020: Regelungen zum Homeoffice als „Merkblatt zu Datenschutz und IT-Sicherheit im Homeoffice“ enthalten.

Für uns ist es wichtig, einen Überblick zu erhalten, welche Betriebssysteme und Software-Produkte (einschl. ihrer Versionen) überwiegend eingesetzt werden, um genau auf diese konkreter eingehen zu können.

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Windows-Odyssee in Zeiten von Corona

Dank Corona-Virus sind viele im Homeoffice – und sollen Ihre privaten PCs und Notebooks auch für dienstliche Aufgaben nutzen.

Wir wollen Empfehlungen ausarbeiten, wie der Datenschutz auch unter diesen erschwerten Bedingungen sichergestellt werden kann. Dazu haben ein paar neue Geräte, u.a. ein 13-Zoll Notebook mit Windows 10 Home, das ich seit Montag in Betrieb nehme (nach 4 Tagen wird es langsam…). Meine Erfahrungen dokumentiere ich an dieser Stelle!

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